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Wirtschaft: Bye, bye BfA!

Die deutsche Rentenversicherung wird zum 1. Oktober völlig neu strukturiert. Das soll 350 Millionen Euro sparen

In zwei Wochen wird es sie nicht mehr geben, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA) sind ab dem 1. Oktober Vergangenheit. Dennoch brauchen weder die 25 Millionen Angestellten, die derzeit bei der BfA versichert sind, noch die Arbeiter, deren Renten bislang von den regionalen LVAen berechnet und ausgezahlt werden, in Panik zu verfallen. Denn die BfA und die Länderanstalten gehen nicht etwa in Konkurs, die deutsche Rentenversicherung wird nur neu strukturiert. Aus der BfA, den LVAen, der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt wird die neue „Deutsche Rentenversicherung“ (siehe Grafik) . Die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung wird aufgehoben. Warum das passiert und was die Strukturreform für die Versicherten bedeutet, lesen Sie hier.

Was passiert am 1. Oktober genau?

Bisher gibt es 26 Rentenversicherungsträger. Die BfA betreut die Angestellten, die 22 regionalen Landesversicherungsanstalten sind für die Arbeiter-Rentenversicherung zuständig, die Bundesknappschaft kümmert sich um die Bergleute, die Seekasse um Seeleute und die Bahnversicherungsanstalt um Beschäftigte der Bahn. Diese 26 Träger bekommen am 1. Oktober ein einheitliches Dach, die „Deutsche Rentenversicherung“. Unter diesem Dach wird es zwei Bundesträger geben: die BfA, die mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zur „Deutschen Rentenversicherung Bund“ fusioniert und die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See“. Die Landesversicherungsanstalten bilden die „Deutsche Rentenversicherung regional“. Von den 26 LVAen wird es Anfang nächsten Jahres aber nur noch 16 geben, weil zahlreiche LVAen verschmelzen. Das betrifft auch die LVA Berlin, die sich zum 1. Oktober mit der LVA Brandenburg zusammenschließt.

Warum wird die Rentenversicherung umgebaut?

Die Reform soll 350 Millionen Euro sparen. Weil Doppelstrukturen abgebaut werden, sollen in den nächsten fünf Jahren die Verwaltungskosten der Rentenversicherer um zehn Prozent sinken. Allerdings muss man die Kosten gegenrechnen, die mit dem Umbau selbst verbunden sind: darunter etwa die 100 000 Euro, die allein das neue Logo gekostet hat. „Die Entwicklung des Logos war unvermeidlich, weil mit der Einführung des neuen Namens die bisherigen Logos nicht mehr verwendet werden können“, sagt VDR-Sprecher Dirk von der Heide. Hinzu kommen noch Zusatzausgaben für neues Briefpapier und die neuen Schilder an den Behördenbauten. Wie hoch diese Ausgaben unterm Strich sein werden, könne man derzeit noch nicht beziffern, heißt es beim VDR. Entlassungen im Zuge der Reform soll es nicht geben, da in den nächsten Jahren die Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und das zu Mehrarbeit für die Versicherer führt.

Was heißt die Reform für meine Rente?

An den Leistungen und Ansprüchen der Rentner und der Versicherten ändert sich durch die Reform gar nichts.

Kann der Rentenbeitrag sinken?

Nein. Um den Rentenbeitrag von derzeit 19,5 auf 18,5 Prozent zu senken, bräuchte man acht Milliarden Euro. „Wenn man 800 Millionen Euro spart, bringt das gerade einmal 0,1 Prozentpunkte“, sagt Stefan Braatz von der BfA. Die 350 Millionen Euro, die durch die Organisationsreform gespart werden, würden rechnerisch mit weniger als 0,05 Prozentpunkten zu Buche schlagen.

Was müssen die Bürger jetzt tun?

Gar nichts. Für die Rentner und für die Versicherten, die bereits eine Versicherungsnummer haben, ändert sich praktisch nichts. BfA-Versicherte werden automatisch zu Versicherten der „Deutschen Rentenversicherung Bund“, wer bisher bei der LVA Berlin versichert ist, wird automatisch der „Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg“ zugeordnet. Nehmen Versicherte einen Job bei der Bahn, auf See oder im Bergbau an, wechseln sie immer zum neuen Bundesträger Knappschaft-Bahn-See. Wer beim Regionalträger versichert ist und umzieht, wird nach seinem Umzug vom dann zuständigen Regionalträger betreut. Beispiel: Wer von Berlin nach Stuttgart zieht, wechselt von der „Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg“ zur „Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Da die BfA bisher mehr als 50 Prozent aller Deutschen versichert, ihr Anteil durch die Strukturreform jedoch sinken soll, werden zudem fünf Prozent der Versicherten im Rahmen eines Ausgleichsverfahrens anderen Trägern zugeordnet. Dieses Verfahren wird aber über 15 Jahre gestreckt. Die Betroffenen werden informiert, müssen aber nichts tun, ihre Akten werden elektronisch weitergeleitet.

Wie werden neue Versicherte aufgeteilt?

Wer erstmals ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmt, wird nach dem Zufallsprinzip verteilt.

Werden die Versicherten und die Rentner über die anstehende Reform informiert?

Spezielle Informationsbriefe wird es nicht geben. „Das würde allein an Porto rund 30 Millionen Euro kosten“, sagt VDR-Sprecher von der Heide. Allerdings enthalten die Renteninformationen, die in diesem Jahr verschickt werden, Hinweise auf die Reform. Auch die Rentner, die zum 1. Juli wegen der höheren Krankenkassenbeiträge Rentenanpassungsbescheide bekommen hatten, sind in diesen Bescheiden informiert worden.

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