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Wirtschaft: Das beste Ruhekissen fürs Alter

Lebensversicherungen werden ab 2005 unattraktiver – lohnende Alternativen gibt es schon heute

Düsseldorf - Ab 2005 gelten beim Abschluss von Kapital-Lebensversicherungen neue Regeln. Wichtigste Neuerung: Zukünftige Gewinne müssen zur Hälfte versteuert werden. Wer jetzt noch schnell einen Vertrag nach den alten Regeln abschließt, macht trotzdem kein Schnäppchen.

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung als Baustein einer soliden Altersvorsorge verliert immer mehr an Reiz. Am 11. Juni hat die Regierung mit dem neuen Alterseinkünftegesetz das Verkaufsargument Nummer eins beschnitten: Bislang sind Kapitalerträge bei mindestens zwölfjähriger Laufzeit steuerfrei, wenn wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Für Verträge, die ab Januar 2005 abgeschlossen werden, muss die Hälfte des Ertrags nun versteuert werden, bei Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr sogar der komplette Betrag (siehe Tabelle). Die Lebensversicherer rechnen deshalb bis zum Jahresende mit einem Boom von Neuabschlüssen, für die die alten Besteuerungsregeln gelten.

Die vermeintlichen Schnäppchen lohnen jedoch beim zweiten Hinsehen kaum. Denn nach katastrophalen Börsenjahren senkte die Versicherungsbranche den „Höchstrechnungszins“ – allgemein auch Garantiezins genannt – bereits im Januar um einen halben Prozentpunkt. Der Garantiezins für Lebensversicherungen – und der betrifft auch Privatrenten und Invaliditätspolicen – beträgt seitdem nur noch 2,75 Prozent. Überschussbeteiligungen darüber hinaus werden sogar teilweise gar nicht mehr gezahlt. Wer also noch im laufenden Jahr einen neuen Vertrag abschließt, bekommt selbst mit Steuerkick deutlich weniger für sein Geld als noch vor einigen Jahren.

Fachleute wie der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Michael Kronenberg warnen deshalb, überstürzt eine Police abzuschließen: „Entscheidend ist, was insgesamt als Rente oder Einmalzahlung herauskommt“, so Kronenberg. Und da schnitt im Vergleich zu anderen Formen der Vorsorge schon vor der Senkung des Garantiezinses die Lebensversicherung nicht besonders gut ab. Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), rät zudem, Risikovorsorge und Kapitalbildung voneinander zu trennen. Der Abschluss einer separaten Risikolebensversicherung und eines Sparplans trenne transparent die Kostenanteile und rechne sich im Vergleich zur Kapitallebensversicherung in der Regel besser. Das belegt auch die jüngste Analyse des Map-Reports, einem Brancheninformationsdienst, der regelmäßig Fondssparpläne mit Kapitallebensversicherungen vergleicht und auch diesmal – trotz dreijähriger Börsenbaisse – keine Versicherung auf dem Siegertreppchen sieht.

Dabei werden die üblichen Modellrechnungen mit langen Laufzeiten zunehmend theoretisch. Im Durchschnitt halten nur 40 bis 50 Prozent der Anleger bis zum vereinbarten Vertragsende durch. Seit bekannt ist, dass Sparguthaben bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II angerechnet werden, hat der Trend in den vergangenen Monaten noch einmal einen Schub bekommen.

Auch 40 Prozent der Riester-Verträge wurden wieder gekündigt – zum Teil auch aus Unwissenheit. Denn im Gegensatz zu anderen Sparformen haben Riester-Guthaben zwei wichtige Vorteile: Sie sind nicht pfändbar. Und Riester-Fonds sind im Todesfall auf einen Riestervertrag des Ehegatten oder kindergeldberechtigten Kindes übertragbar. Als staatlich geförderte Altersvorsorge sind Verträge bei Banken, Investmentfonds und Versicherungen möglich. Lukrativ sind die Riester-Renten vor allem für Leute mit geringem Einkommen und vielen Kindern, sowie für Spitzenverdiener. Doch das komplizierte Antragsverfahren schreckt viele Verbraucher ab.

Außerdem bieten die Versicherer lieber andere Produkte an wie die Betriebsrente. Hier geht es sofort in die Vollen: Bis zu 2448 Euro seines Bruttoeinkommens kann der Arbeitnehmer schon in diesem Jahr einzahlen und dabei Steuern sowie Sozialabgaben sparen. Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes ändert sich ab 2005 allerdings auch hier die Handhabung von Beitragszahlung und Besteuerung: Betriebsrenten, für die heute steuerbefreit Beiträge gezahlt werden (Pensionskassen, Pensionsfonds, ab 2005 auch Direktversicherungen), müssen später voll versteuert werden.

Daneben ist die private Rentenversicherung beliebt. Darunter fällt zum einen die aufgeschobene Leibrente. Der Kunde zahlt meist einige Jahrzehnte ein und bekommt zum Beispiel ab dem 60. oder 65. Lebensjahr eine lebenslange Rente. Ein Mindestbetrag ist garantiert, durch Überschüsse kann er sich erhöhen. Vorteil: Die Prämien können zu einem Großteil von der Steuer abgesetzt werden. Nachteil: Die Rente kann weder vererbt noch beliehen werden. Zum anderen gibt es die sofort beginnende Leibrente. Der Kunde zahlt einmalig einen größeren Betrag und erhält sofort eine laufende Rente. Selbst wenn der Kunde bereits kurz nach Rentenbeginn stirbt, verfällt das übrige Vorsorgekapital. Ein Vererben ist nicht möglich. Versicherungsexperte Scholl warnt auch aus einem anderen Grund vor den aktuell umgehenden Angeboten für Leibrenten: „Die neue Sterbetafel (siehe Kasten) wird niedrigere Überschussrenten bringen. In den Modellrechnungen der meisten Anbieter stehen keine ausreichenden Warnhinweise!“

Matthias von Arnim

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