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DER NEUE TARIF: Die Versicherer müssen jeden nehmen

WER BETROFFEN ISTSeit dem 1. Juli können Menschen, die keine Krankenversicherung haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren.

WER BETROFFEN IST

Seit dem 1. Juli können Menschen, die keine Krankenversicherung haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren. Voraussetzung: Sie waren zuletzt Mitglied einer privaten Kasse. Wer dagegen früher gesetzlich versichert war, muss in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück. Seit dem 1. April 2007 ist das sogar Pflicht.

Anders als bei der GKV, bei der man sich immer an die letzte Kasse wenden muss, bei der man versichert war, haben Ex-Privatpatienten die freie Wahl. Sie können zu jeder privaten Versicherung gehen.

KEINE ABLEHNUNG

Die Versicherung darf den Neukunden nicht ablehnen. Für die Anbieter gibt es einen Kontrahierungszwang: Sie müssen jeden nehmen, auch wenn er alt und krank ist. Paradox: Selbst wenn das neue Mitglied keine Beiträge zahlt und der Versicherer deshalb kündigt, müsste die Versicherung den Kunden anschließend erneut aufnehmen.

WAS DIE PRÄMIE BESTIMMT

Der Neukunde bekommt den sogenannten modifizierten Standardtarif. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Alter und Geschlecht des Mitglieds. Zwar wird auch nach dem Gesundheitszustand gefragt, doch ein Risikozuschlag darf für Kranke nicht erhoben werden. Die Gesundheitsprüfung dient vielmehr der internen Abrechnung zwischen den privaten Versicherern im Rahmen eines Risikopools.

Der neue Standardtarif entspricht in etwa dem Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Höchstbeitrag ist gedeckelt. Die Prämie darf maximal dem Höchstbeitrag in der GKV entsprechen, das sind derzeit rund 520 Euro im Monat. Übersteigt das die finanzielle Leistungsfähigkeit des Neukunden, kann die Prämie halbiert werden – die andere Hälfte zahlen dann die Sozialbehörden.

BEHANDLUNGSPFLICHT

Ärzte, Zahnärzte und Laboruntersuchungen bekommen nach dem neuen Standardtarif eine etwas höhere Vergütung als nach dem bisherigen Standardtarif. Zudem sind Ärzte und Zahnärzte, die eine Kassenzulassung haben, jetzt verpflichtet, die neuen Standardtarif-Patienten zu behandeln. Im alten Standardtarif war das nicht so.

Der modifizierte Standardtarif geht am 1. Januar 2009 in den neuen Basistarif über, der dann auch einen Wechsel innerhalb der PKV-Branche ermöglicht. Dann wird aus dem Angebot, wieder in die PKV zurückzukehren, eine Versicherungspflicht. hej

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