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Wirtschaft: Dicke Luft

Für die einen ist ein Sommer ohne Grillparty kein richtiger Sommer, die anderen können Rauch und Würstchenduft nicht ausstehen. Kein Wunder, dass das Grillen oft für dicke Luft am Gartenzaun sorgt.

Für die einen ist ein Sommer ohne Grillparty kein richtiger Sommer, die anderen können Rauch und Würstchenduft nicht ausstehen. Kein Wunder, dass das Grillen oft für dicke Luft am Gartenzaun sorgt. Viele Grillhasser sind bereits vor Gericht gezogen. Die Richter versuchen, beiden Seiten gerecht zu werden. So entschied das Bonner Landgericht: Zwischen April und September darf man einmal im Monat den Grill anwerfen (Az: 6 C 545/96), allerdings muss man die Nachbarn 48 Stunden vorher informieren. Zudem muss man den Grill 25 Meter von Nachbars Garten entfernt aufstellen, urteilte das Bayerische Oberlandesgericht (Az.: 2 Z BR 6/99). Zieht der Rauch in Wohn und Schlafräume der Nachbarn, ist das ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, befand das Oberlandesgericht in Düsseldorf ( 5 Ss (OWi) 149/95 (OWi) 79/95 I). Wer wegen der Nachbarn aus dem heimischen Garten in den Park flüchtet, muss ebenfalls auf der Hut sein: Grillt man in Berlin außerhalb der offiziell erlaubten Grillplätze, kostet das 15 Euro Bußgeld. hej

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