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Wirtschaft: DIE POLICE

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Beratung und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt . Sollten Sie klagen und verlieren, zahlt die Versicherung auch die Gerichtskosten und das Honorar des gegnerischen Anwalts.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Beratung und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt . Sollten Sie klagen und verlieren, zahlt die Versicherung auch die Gerichtskosten und das Honorar des gegnerischen Anwalts. Die drei klassischen Bereiche der Rechtsschutzversicherung sind das Arbeits, Verkehrs- und Privatrecht – diese gibt es auch im Paket. Verheiratete brauchen nur eine gemeinsame Versicherung. Nichteheliche Lebenspartner kommen ebenfalls mit einer Police aus, allerdings muss der Partner im Versicherungsschein eingetragen sein. Kinder sind so lange kostenlos mitversichert, wie sie ledig und noch nicht dauerhaft berufstätig sind. Weitere Informationen finden Sie in Finanztest 2/2005. hej

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