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Wirtschaft: Die richtigen Policen für die Piste Welche Versicherungen Skifahrer brauchen

Im Krankenhaus im österreichischen Schwarzach herrscht Hochbetrieb, wie jeden Winter. Bis zu 3500 Wintersportler müssen die Unfallchirurgen in der Saison versorgen – das reicht von der kleinen Blessur bis hin zu komplizierten Knöchelbrüchen.

Im Krankenhaus im österreichischen Schwarzach herrscht Hochbetrieb, wie jeden Winter. Bis zu 3500 Wintersportler müssen die Unfallchirurgen in der Saison versorgen – das reicht von der kleinen Blessur bis hin zu komplizierten Knöchelbrüchen.

„Ohne Auslandskrankenversicherung hat man schnell ein großes Loch im Portemonnaie“ sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BDV). Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für stationäre Behandlung und Medikamente auch im Ausland, allerdings nicht in allen Ländern und nicht immer in voller Höhe. Und eines zahlt die Kasse nie: den Rücktransport eines Kranken oder Verletzten. Gerade der kann mit bis zu 20 000 Euro sehr teuer werden.

Für Vielfahrer kann zudem eine Unfallversicherung sinnvoll sein, sagt Blunck. Diese deckt nicht nur Bergungskosten vor Ort ab, sondern springt bei dauerhafter Invalidität ein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Ist der Verletzte mit Alkohol im Blut auf dem Weg ins Tal gewesen, zahlt die Unfallsversicherung keinen Cent. Wenn sich eine bereits bestehende Beeinträchtigung, etwa ein Hüftschaden, durch einen Unfall verschlimmert, muss sich der Versicherte auf Abschläge einstellen. Eine Extraversicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung der Skiausrüstung ist hingegen überflüssig: Beides wird von der normalen Hausratsversicherung abgedeckt.

Die meisten Unfälle auf den Skipisten sind selbst verschuldet, schätzen Versicherungsexperten. Der Crash mit einem anderen Skisportler ist eher die Ausnahme. „Viele Sportler würden mit heilen Knochen nach Hause kommen, wenn sie die eigenen Fähigkeiten nicht überschätzen und sich auf Streckenbedingungen und Witterung einstellen würden“, sagt Hubert Stühler vom Deutschen Skilehrerverband.

Grundsätzlich gilt: Wer andere schädigt, der haftet. Der Maßstab sind dabei die Pistenregeln des Weltskiverbandes FIS. Skifahrer haben in der Regel keinen Rückspiegel, wer von oben angerauscht kommt, muss deshalb auf die Vordermänner und -frauen achten. Wer seitwärts auf die Piste einfährt, muss sich per Schulterblick vergewissern, ob er niemandem in die Quere kommt. Auch das Pausieren mitten in der Fahrrinne ist nicht erlaubt. Kommt es dennoch einmal zum Zusammenstoß und zu Verletzungen, springt die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein, sofern der eine solche Versicherung hat. Allerdings sind auch die Pistenbetreiber für die Sicherheit im Schnee verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Gefahrenstellen wie Löcher und Hindernisse zu beseitigen. ahe

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