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Wirtschaft: Die Welt zu Gast bei Ihnen

Wer seine Wohnung zur WM untervermieten will, muss den Vermieter fragen

Für WM-Muffel scheint es die ideale Lösung zu sein: Während der Weltmeisterschaft die Wohnung an Fußballfans untervermieten und mit dem Geld den Urlaub fern von Abseitsfallen und Viererketten finanzieren. Auch der Völkerfreundschaft wäre genüge getan, denn nicht jeder der 1 000 000 Gäste, die Berlin zur WM erwartet, wird sich ein Hotelzimmer leisten können. Die eigene Laube im Garten kann man völlig unproblematisch vermieten; natürlich auch die Wohnungen im eigenen Haus. Bei Wohnungseigentum ist es schon etwas schwieriger: In einem Wohnblock mit mehreren Parteien ist im Regelfall die Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich.

Besuch. Die meisten Berliner wohnen allerdings zur Miete. Wenn sie ihre Wohnung zur Verfügung stellen wollen, ist zwischen einer Untervermietung und einem Besuch zu unterscheiden. Je nachdem ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich oder eben nicht. „Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde, sie aber erforderlich war, kann dies für den Vermieter ein Kündigungsgrund sein“, sagt Rechtsanwalt Birk Nötzold von der Berliner Kanzlei Geiser und von Oppen. Denn die Vermietung der Wohnung, um damit Geld zu verdienen, gehört nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Gebrauch. Zu diesem Gebrauch gehört aber fraglos, dass man Besuch empfangen kann – daher ist hier die Zustimmung des Vermieters nicht nötig. Das Besuchsrecht kann auch nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden.

Untermiete. Ob die Grenze zur Untervermietung überschritten wird, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zum einen ist die Dauer des Aufenthaltes entscheidend. Bei entfernten Freunden gehen die Gerichte davon aus, dass nach etwa sechs Wochen das Besuchsrecht ausgereizt ist.

Ein weiteres Kriterium ist die Zahlung von Geld. Es ist ein entscheidendes Indiz dafür, dass es sich um eine Untervermietung handelt. Eine angemessene Aufwandsentschädigung unter Freunden ist allerdings in Ordnung. Außerdem ist zu beachten, ob die gesamte Wohnung, oder nur ein Zimmer vermietet wird. Wer also während der WM nach Mallorca fliegt und seine Gäste in der Wohnung alleine lässt, kann das nicht mehr als Besuch bezeichnen. Diese Gebrauchsüberlassung an Dritte erfordert nach Paragraf 540 Abs. 1 S. 1 BGB zwingend die Erlaubnis des Vermieters. „Wir empfehlen in jedem Fall, vorher mit dem Vermieter zu sprechen“, sagt Rechtsanwältin Kati Richter vom Mieterschutzbund.

Zustimmung. Aber keine Angst: In der Regel muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Nur wenn ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung spricht, die Wohnung etwa überbelegt würde oder dem Vermieter die Untervermietung nicht zumutbar ist, kann er ablehnen. Damit der Vermieter eine Entscheidung fällen kann, muss ihm der Mieter den Untermieter benennen. Der Vermieter darf die Untermiete an die Bedingung eines angemessenen Aufschlages auf den Mietpreis knüpfen. Bei Sozialwohnungen hält sich der Aufschlag mit 2,50 Euro für eine Person und einen Monat in Grenzen. Auf dem freien Wohnungsmarkt jedoch können die Aufschläge deutlich höher ausfallen.

Haftung. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die vom Untermieter verursacht werden. Auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilt hat. Schauen Sie sich also denjenigen gut an, den Sie in die Wohnung lassen. Gegen Wohnbörsen oder Mitwohnzentralen im Internet ist aber nichts einzuwenden. „Mir ist kein Fall bekannt, wo schon mal etwas richtig schief gegangen ist“, sagt Kati Richter.

Steuern. Die Einkünfte aus den Einnahmen der Vermietung gelten als Einkommen und müssen bis auf eine Freigrenze von 410 Euro versteuert werden. Allerdings kann man dann auch die Miete steuerlich absetzen. Ab einem jährlichen Gewinn von 24 500 Euro muss auch Gewerbesteuer bezahlt werden. Diese Einnahmen würden allerdings den Rahmen des Mietvertrages sprengen. Wegen einer Zweckentfremdung wäre der Vermieter im schlimmsten Fall zur Kündigung berechtigt.

WM-Zimmer im Internet

www.wm-zimmer.immowelt.de, www.wm-zimmer-2006.de, www.host-a-fan.de, www.wmunterkuenfte.de,www.edff.net

Henning Zander

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