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Wirtschaft: Die wichtigsten Begriffe

ARBEITSLOSENGELD I Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung – nur wer mindestens zwölf Monate lang eingezahlt hat, kann es bekommen. Dazu muss sich der Arbeitssuchende bei der Arbeitsagentur melden und ALG I beantragen.

ARBEITSLOSENGELD I

Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung – nur wer mindestens zwölf Monate lang eingezahlt hat, kann es bekommen. Dazu muss sich der Arbeitssuchende bei der Arbeitsagentur melden und ALG I beantragen. Für einen Anspruch muss er drei Bedingungen erfüllen: Er muss ohne Beschäftigung sein, sich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und der Arbeitsagentur für Vermittlung zur Verfügung stehen . Die Höhe orientiert sich am letzten Einkommen: Kinderlose bekommen 60 Prozent des letzten Nettolohnes , Eltern 67 Prozent. Die Bezugsdauer ist nach Alter gestaffelt: Wer jünger als 55 Jahre ist, bekommt ein Jahr lang ALG I. Ältere, die nach dem 31. Januar 2006 arbeitslos werden, können es bis zu 18 Monate lang beziehen.

ARBEITSLOSENGELD II

Danach kommt das Arbeitslosengeld II (ALG II), es beträgt monatlich 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten . Der Bundestag hat beschlossen, im laufenden Jahr den Satz anzugleichen. Dazu kommen Zuschläge für Angehörige und Miet- sowie Heizkosten. Auf ALG II haben alle Anspruch, die zwischen 15 und 65 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und in Deutschland leben. Als erwerbsfähig gilt, wer drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hilfebedürftig heißt: Der eigene Unterhalt kann nicht aus Vermögen oder Einkommen des Partners bestritten werden. Für Kinder gibt es Zuschläge.

VERMÖGEN

Empfänger von ALG II dürfen ein Barvermögen von 200 Euro je Lebensjahr haben, maximal 13 000 Euro. Ebenso viel darf für die Altersversorgung zurückgelegt werden. Sie dürfen ein angemessenes Auto besitzen. Immobilien sind nur erlaubt, wenn der Empfänger selbst darin wohnt.

ZUVERDIENST

Erwerbslose dürfen etwas hinzuverdienen. Der Nebenverdienst von ALG-I- Empfängern darf bis zu 165 Euro netto im Monat betragen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Beim ALG II liegt der Grundfreibetrag bei 100 Euro . Wer mehr verdient, darf davon einen Teil zusätzlich behalten. Bei einem Einkommen von 101 bis 800 Euro sind das 20 Prozent, bei einem Einkommen von 800 bis 1200 Euro zehn Prozent.

Beispiel: Insgesamt verdient der Erwerbslose 1000 Euro dazu. Davon darf er den Freibetrag von 100 Euro behalten, plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro). Dazu kommen noch 20 Euro (10 Prozent von 200 Euro), zusammen also 260 Euro.otr

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