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Download: Gratis kann schnell teuer werden

Experten warnen vor Lockangeboten auf Webseiten. Wer vermeintlich kostenloses anklickt, sollte sich das Kleingedruckte genau durchlesen.

„Köstliche Rezepte für Ihre Küche“ preist die Internetseite www.ihre-rezepte.de an. Einfach auf ein „feuriges Gericht aus Mexiko“ klicken und sofort nachkochen. Garniert werden die Rezepte mit einer „Traumküche im Wert von 20 000 Euro“, die es angeblich zu gewinnen gibt. Bevor das Rezept angezeigt wird, müssen Hobbyköche aber noch Namen und Anschrift angeben: „Wir informieren Sie über den Gewinn per Post.“

Wer sich zum Rezept weiterklickt, ohne das Kleingedruckte genauestens zu lesen, dem dürfte der Appetit bald vergehen: In hellem Grau steht da auf beigem Untergrund der Preis für die kulinarischen Anregungen: 84,80 Euro kostet der Zugang. Eine Stornierung ist schwierig. Der Seitenbetreiber, die Interserv AG, hat seinen Firmensitz in Deira, das ist in Dubai.

Ob man zahlen muss, hängt von der "Gestaltung" der Webseite ab

Internetseiten, die mit vermeintlich kostenlosen Angeboten locken, entpuppen sich immer häufiger als Vertragsfallen. „Die Leute rennen uns die Türen ein und fragen, wie sie auf Rechnungen und Mahnungen reagieren sollen“, sagt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Verbraucherschützer schätzen, dass sich jeden Monat bundesweit 20 000 betroffene Internetnutzer bei ihnen melden. Der Trick ist immer derselbe. „Die Seiten tauchen bei Google auf, wenn nach beliebten Begriffen wie ,Wetter’ oder ,Routenplaner’ gesucht wird. Kostenlose Angebote locken die Benutzer auf die Seiten. Sie ahnen nicht, dass sie in eine Falle tappen“, sagt Evelin Voß.

Ob sie zahlen müssen, hängt „von der Gestaltung der Webseite ab“, so Voss. „Wenn der Preis nicht gut sichtbar neben dem Bestätigungsbutton steht, ist das eine Täuschung. Dann liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor.“ Ein Kaufvertrag sei in diesem Fall nicht zustande gekommen. Bei den Verbraucherzentralen gibt es einen Musterbrief, mit dem unberechtigten Forderungen widersprochen werden kann.

Im Visier der Verbraucherzentralen

Das Landgericht München gab einer Nutzerin recht. Diese hatte argumentiert, der Anbieter habe ihr auf der Website bewusst verschwiegen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die undurchsichtigen Angebote der Nepp-Seiten-Betreiber sind trotz des Urteils nicht weniger geworden. Zu den Kosten für die Internetangebote werden zusätzlich Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Ein falscher Klick kann so schnell mehrere Hundert Euro kosten. „Wir gehen sogar davon aus, dass es Anwälte gibt, die sich auf solche Forderungen spezialisiert haben“, sagt Voß.

Die Verbraucherzentralen haben rund 30 unseriöse Internetanbieter abgemahnt. Viele sind trotzdem weiter mit ihrer Verschleierungstaktik online oder haben lediglich ihre Webadresse geändert. Die Verbraucherzentralen machen jetzt mit einer Internetbefragung gegen die Seitenbetreiber mobil. Verbrauchern empfehlen sie, einen Bogen um undurchsichtige Online-Tests, Gratisgeschenke und Gewinnspiele zu machen. (jpe)

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