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EHENAME: Die Qual der Wahl

Wenn die Hochzeitsglocken läuten, haben viele Brautleute den ersten Streit bereits hinter sich – die leidige Namensfrage. Variante 1: Beim Namen ändert sich nichts Trifft das Brautpaar beim Standesamt keine Entscheidung über den zukünftigen Familiennamen, so behält jeder automatisch den Nachnamen, den er vor der Eheschließung geführt hat.

Wenn die Hochzeitsglocken läuten, haben viele Brautleute den ersten Streit bereits hinter sich

– die leidige Namensfrage.

Variante 1: Beim Namen

ändert sich nichts

Trifft das Brautpaar beim Standesamt keine Entscheidung über den zukünftigen Familiennamen, so behält jeder automatisch den Nachnamen, den er vor der Eheschließung geführt hat. Will man später doch einen gemeinsamen Namen, reicht ein weiterer gemeinsamer Gang zum Standesamt, bei dem lediglich ein Formular unterschrieben werden muss.

Variante 2: Geburtsname

als Ehename

Nimmt die Frau mit der Heirat den Nachnamen ihres Mannes an, so wird dieser der gemeinsame Familienname. Auf Wunsch können sich die Brautleute auch für den Geburtsnamen der Frau entscheiden. Eine Zeitlang konnte allein der Geburtsname des Ehepartners angenommen werden. Im Jahr 2004 entschied aber das Bundesverfassungsgericht: Auch der Nachname, der in einer früheren Ehe erworben wurde, kann bei erneuter Heirat zum Ehenamen werden.

Variante 3: Der

gekoppelte Name

Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung ist es nicht möglich, aus den Geburtsnamen beider Partner einen neuen, gemeinsamen Familiennamen zu bilden. Hatte allerdings einer der Partner schon vor der Eheschließung einen Doppelnamen, so kann dieser ausnahmsweise zum Familiennamen bestimmt werden. Neben der Möglichkeit des Partners, den Namen des anderen nach der Hochzeit anzunehmen, kann er seinen Geburtsnamen dem gemeinsamen Ehenamen beifügen. Ebenso kann der Ehename aus einer früheren Ehe beigefügt werden. heim

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