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Wirtschaft: Eine Vertrauensperson bestimmen

VORSORGEVOLLMACHT Wenn ein Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, müssen das andere für ihn tun – nicht nur, wenn es um die medizinische Betreuung geht. Experten raten deshalb, einem Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson eine so genannte Vorsorgevollmacht auszustellen.

VORSORGEVOLLMACHT

Wenn ein Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, müssen das andere für ihn tun – nicht nur, wenn es um die medizinische Betreuung geht. Experten raten deshalb, einem Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson eine so genannte Vorsorgevollmacht auszustellen. Der Bevollmächtigte kann dann ohne große juristische Probleme für den Vollmachtgeber handeln.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Wenn es keinen Bevollmächtigten gibt, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Doch auch hier kann vorgesorgt werden: Mit einer Betreuungsverfügung kann man veranlassen, dass eine Person des Vertrauens zum Betreuer bestellt wird. Beide Dokumente – Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – sind nicht so kompliziert zu erstellen wie eine Patientenverfügung und können relativ formlos gehalten werden. Einen entsprechenden Vordruck bietet zum Beispiel das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite an. stek

Weitere Informationen im Internet unter www.bmj.bund.de

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