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Energiepreis-Aufsicht: Kartellamt überprüft Energiekonzerne

Energiepreis-Schummlern geht es an den Kragen: Eine Sonderabteilung des Kartellamts prüft ab heute, ob die Strom- und Gastarife der Energiekonzerne wettbewerbsgerecht sind.

Im Bundeskartellamt hat die neue Abteilung zur Überprüfung der Preisentwicklung bei Strom, Gas und Fernwärme ihre Arbeit aufgenommen. Für die Beschlussabteilung B 10 sind acht zusätzliche Stellen eingerichtet worden, teilte die Wettbewerbsbehörde in Bonn mit.

Heitzer: „Nutzen des Verbrauchers prüfen“

Ihr Präsident Bernhard Heitzer wurde mit den Worten zitiert: "Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und wo erforderlich sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsgerecht sind."

Die Einrichtung der Abteilung wurde durch die Preismissbrauchsnovelle möglich, die am 22. Dezember 2007 in Kraft getreten ist. Sie sieht Heitzer zufolge vor, dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden die Verfolgung von überhöhten Preisen in den Strom- und Gasmärkten zu vereinfachen. Außerdem überwacht die Abteilung den Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden.

Neue Gesetzesgrundlage

Das Hauptaugenmerk der behördlichen Umstrukturierung liegt dabei auf der Erleichterung des Vergleichsmarktkonzepts (Vergleich der Strom- und Gaspreise zwischen strukturell vergleichbaren Unternehmen). Zudem wird die Kontrolle der Angemessenheit der Kosten auf eine neue Gesetzesgrundlage gestellt.

Nach dem neuen Modell müssen die Energieversorgern in größerem Umfang als bisher, den Grund für Preiserhöhungen nachweisen. Ungerechtfertigte Preiserhöhungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet. (iba/dpa)

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