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Experten-Antworten: "Was verdiene ich während der Kurzarbeit?"

Wirtschaftskrise, sinkende Umsätze - Kurzarbeit: Bei unserer Telefon- und Onlineaktion haben Sie unseren Experten viele Fragen rund um das Arbeitsrecht gestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

Die Wirtschaftskrise ist in den Betrieben angekommen. Zwar gibt es deutlich weniger Arbeitslose als ursprünglich befürchtet, aber viele Firmen arbeiten kurz. Was heißt das für die Arbeitnehmer? Bei unserer Telefon- und Onlineaktion haben Sie Jürgen Bielert, Alexander Hildebrandt und Michaela Pohl von der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Angebote der BA bei Kurzarbeit und Insolvenz informiert. Anja Mengel von der Kanzlei Wilmer Hale hat Sie über das Arbeitsrecht aufgeklärt, Holger Schwabe von der KfW-Bankengruppe hat Fragen zu staatlichen Hilfen beantwortet.

In unserem Unternehmen wird kurz gearbeitet. In unserer Abteilung sind wir aber nur zu zweit. Was passiert, wenn einer krank wird?

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht beeinträchtigt. Wenn Sie durch die Erkrankung einer Kollegin wieder voll arbeiten würden, wäre für Sie die Kurzarbeit zu beenden.

Wenn man nach der Kurzarbeit arbeitslos wird, wie wird dann das Arbeitslosengeld festgelegt? Gibt es Kürzungen?

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden Sozialabgaben geleistet. Damit ist ein eventuell später fälliges Arbeitslosengeld 1 vom vollen Lohn zu berechnen.

In meiner Firma wird möglicherweise Kurzarbeit eingeführt. Der Chef sagt, das Ganze könne ein Jahr oder länger laufen. Ist das denn überhaupt erlaubt?

Kurzarbeit kann bis zur Dauer von 24 Monaten durchgeführt werden. Hierzu ist im Juni eine Verlängerung von vorher maximal 18 Monaten durch den Gesetzgeber veranlasst worden.

Mit wie viel Kurzarbeitergeld kann ich rechnen, wenn ich vorher etwa 2000 Euro netto verdient habe? Spielt bei der Berechnung eine Rolle, wie lange ich schon in der Firma bin oder wie viele Kinder ich habe?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent vom ausfallenden Nettolohn beziehungsweise 67 Prozent bei berücksichtigungsfähigen Kindern. Beispiel: Sie haben einen Lohnausfall von 500 Euro. Dann würde das Kurzarbeitergeld bei 60 Prozent 300 Euro, bei 67 Prozent 335 Euro betragen. Die Dauer der Firmenzugehörigkeit ist hier nicht wichtig.

Ich muss wahrscheinlich einen Nebenjob annehmen, um die Einbußen aus der Kurzarbeit auszugleichen. Kürzt die BA dann das Kurzarbeitergeld?

Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob eine Nebentätigkeit gestattet ist. Wenn die Nebentätigkeit nicht in der Zeit der Kurzarbeit liegt, wäre sie für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht relevant. Bei einem konkreten Angebot können Sie gern Kontakt mit der Agentur für Arbeit am Betriebssitz Ihrer Firma aufnehmen (Team Kurzarbeitergeld) und sich beraten lassen.

Falls in unserer Firma Kurzarbeit eingeführt wird, könnte ich mir vorstellen, eine Weiterbildung zu machen, um die Situation zu nutzen. Würde das gefördert?

Die Nutzung der Kurzarbeit für eine Weiterbildung ist sinnvoll und wird durch die Agenturen für Arbeit finanziell unterstützt. Eine Weiterbildung kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber während der Kurzarbeit durchgeführt werden. Die Weiterbildung ist in der Regel bei einem Weiterbildungsinstitut durchzuführen, das entsprechend zertifiziert ist. In besonderen Fällen ist auch eine Einzelfallanerkennung durch die Agentur für Arbeit möglich. Sie müssen sich vorher auf jeden Fall durch die Agentur für Arbeit am Firmensitz Ihres Unternehmens beraten lassen.

Ich bin Auszubildende. Mein Betrieb hat im Moment Kurzarbeit. Da mein Arbeitgeber verpflichtet ist, mich weiterhin auszubilden, sammele ich jetzt Stunden an, die ich irgendwann am Ende des Jahres abbauen soll. Ich soll dann also nach Hause geschickt werden. Ist das überhaupt rechtens?

Kurzarbeit für Azubis ist möglich, aber so wie ich Sie verstehe, befinden Sie sich nicht in Kurzarbeit. Ich gehe also davon aus, dass Sie Ihre vollständige Ausbildungsvergütung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehle ich ein Gespräch mit dem Betriebsrat. Sie können sich auch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.

Meine Firma hat Kurzarbeit beantragt, obwohl wir volle Auftragsbücher haben. Was können wir tun?

Ein Antrag auf die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Agentur für Arbeit zu begründen. Der Arbeitsausfall ist zu beschreiben und die vorübergehende Auftragsschwäche ist darzulegen. Eine Prüfung durch die Agentur ist hier jederzeit möglich. Sollten Sie Ihren Verdacht konkretisieren wollen, so können Sie dies bei der für den Firmensitz zuständigen Agentur für Arbeit tun. Die geht dann Ihrem Verdacht nach.

Ich arbeite als Rentner nebenher. In der Firma wird kurzgearbeitet. Bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Nein. Voraussetzung für das Kurzarbeitergeld ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber mit Hinweis auf Ihre Einbußen, dass Sie nicht kurzarbeiten müssen. Der Chef kann versuchen, die Arbeit unter den Beschäftigten anders zu verteilen.

Muss ich Kurzarbeitergeld beantragen oder macht das mein Chef?

Das macht der Arbeitgeber. Sollte das Unternehmen jedoch in die Insolvenz gehen und sollte deshalb Insolvenzgeld beantragt werden müssen, so kann das der Arbeitgeber nicht tun. Insolvenzgeld müssen die Arbeitnehmer selbst beantragen.

Ich war bei Karstadt beschäftigt und habe im Februar einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Wie sieht es in der Insolvenz mit der Abfindung aus?

Ihren Aufhebungsvertrag können Sie nicht widerrufen. Eine Abfindung gibt es nur, wenn die Insolvenzmasse dafür genügend Spielraum bietet.

Ich bin am 30. April aus dem Unternehmen ausgeschieden, im Februar habe ich noch mein volles Gehalt bekommen, im März und April nur noch einen Teil. Im Juni hat die Firma Insolvenz angemeldet. Kann ich nachträglich Insolvenzgeld beantragen?

Ja, das können Sie für die letzten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses tun. Da Sie im Februar noch Ihr volles Gehalt bekommen haben, geht es bei Ihnen um die Monate März und April.

Ich habe monatlich 8000 Euro bekommen, jetzt arbeitet die Firma kurz, und ich bekomme viel weniger Kurzarbeitergeld als erwartet. Wie kann das sein?

Gutverdiener bekommen keinen vollen Ersatz. Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Arbeitslosengeld beziehen sich nur auf das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was darüber liegt, wird nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 5400 Euro im Westen und 4550 Euro im Osten.

Ich habe die Kündigung bekommen und mein Arbeitgeber will, dass ich den Erhalt quittiere. Ich finde das komisch.

Achten Sie darauf, dass Ihnen mit der Kündigung nicht noch andere Dinge untergeschoben werden sollen – etwa der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oder auf Urlaub.

Meine Firma ist pleite. Ich habe gehört, dass es Entlassungen geben soll und dass die Alten zuerst gehen sollen. Ich bin seit 30 Jahren im Betrieb. Muss ich mir Sorgen machen?

Im Insolvenzverfahren gibt es zwar zugunsten des Insolvenzverwalters einige Erleichterungen bei Kündigungen. So kann mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden, auch wenn in den Tarifverträgen etwas anderes steht. Dennoch ist auch im Insolvenzverfahren der Kündigungsschutz nicht abgeschafft. Das heißt auch bei einer Insolvenz müssen die Kriterien für eine Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz beachtet werden.

Ich bekomme Arbeitslosengeld und habe bereits eine Qualifizierungsmaßnahme hinter mir. Dennoch waren alle Vorstellungsgespräche erfolglos. Ist eine weitere Qualifizierungsmaßnahme möglich?

Generell schon. Zunächst müssen Sie aber mit Ihrem Ansprechpartner bei der BA prüfen, ob eine „Lücke“ zwischen Ihrem Profil und dem Arbeitsmarkt besteht. Dann kann eine weitere Qualifizierungsmaßnahme ausgewählt werden. Dabei gibt es keine Laufzeitbeschränkungen, und auch eine Umschulung ist möglich. Das Recht auf eine zusätzliche Weiterbildung besteht übrigens auch für Hartz-IV-Empfänger. Beide Gruppen erhalten einen Bildungsgutschein, der bei einem Bildungsträger entsprechend eingelöst werden kann.

Ich bin seit drei Jahren arbeitslos. Jetzt möchte ich mich selbständig machen und eine Eisdiele eröffnen. Unterstützt mich die BA, etwa mit einem Existenzgründerdarlehen?

Wenn Sie Leistungen zum Lebensunterhalt von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter beziehen, besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt in der Gründungsphase zu gewähren. Dies setzt aber voraus, dass die „Tragfähigkeit“ der Existenzgründung durch eine fachkundige Stelle – etwa die Industrie- und Handelskammer oder eine Bank – bestätigt wird. Es soll zu erwarten sein, dass die Existenzgründung in Zukunft für einen angemessenen Lebensunterhalt sorgt. Den Antrag auf Förderung müssen Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur oder beim Jobcenter stellen.

Seit zwei Jahren läuft mein Verbraucherinsolvenzverfahren, jetzt bin ich in der Wohlverhaltensphase. Ich überlege, ob ich mich selbstständig machen soll. Gibt es Möglichkeiten, dass mir die KfW unter die Arme greift?

Im Rahmen einer laufenden Insolvenz eine neue Selbstständigkeit zu beginnen, ist problematisch. Die Gewährung eines Darlehns über die KfW oder über eine andere Bank bedarf der üblichen Prüfung der Kreditfähigkeit und der vorhandenen Sicherheiten. Hier sollten Sie dringend das persönliche Gespräch mit der KfW suchen.

Meine Bank zögert, mir einen Kredit zu geben, obwohl ich die KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchte. Kann ich nicht direkt zur KfW gehen?

Die Kredite der KfW werden über die Hausbanken ausgereicht. Eine direkte Kreditvergabe über die KfW ist nicht möglich.

Die Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von Birte Honsa und Heike Jahberg

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