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Flugreisen: Von der Buchung bis zur Ankunft: Wie Sie Ärger vermeiden

Buchung:Wenn Sie im Internet buchen, sollten Sie als Allererstes klären, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Das ist wichtig für den Fall, dass Sie mit dem Unternehmen in Kontakt treten müssen.

Buchung:

Wenn Sie im Internet buchen, sollten Sie als Allererstes klären, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Das ist wichtig für den Fall, dass Sie mit dem Unternehmen in Kontakt treten müssen. Wer sich zum Beispiel außerstande sieht, auf Englisch zu kommunizieren, sollte sinnvollerweise bei einer deutschen Fluglinie buchen. Recherchieren Sie zudem gründlich, ob ein vermeintlich günstiges Angebot auch wirklich das billigste ist. Da helfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaften weiter. Hier legen die Unternehmen zum Beispiel fest, was für Umbuchungen bezahlt werden muss oder ob noch zusätzliche Gepäckgebühren anfallen. Aufpassen sollten Sie auch bei Internetseiten, die einen Preisvergleich anbieten, wie etwa www.billigflieger.de: Nicht immer werden die Endpreise verglichen.

Check-in: Halten Sie unbedingt die Fristen ein, die von den Fluggesellschaften in ihren AGB vorgegeben werden. In der Regel müssen Sie 90 Minuten vor dem geplanten Abflug einchecken. Sollten Sie das nicht schaffen und verfällt somit Ihr Flugticket für den Hinflug, weisen Sie zumindest ausdrücklich darauf hin, dass Sie beabsichtigen, einen eventuell mitgebuchten Rückflug trotzdem anzutreten.

Höhere Gewalt: Nicht jede schlechte Wetterlage und nicht jeder technische Defekt entlastet die Fluggesellschaft von der Haftung. Daher sollte auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des konkreten Sachverhaltes angefordert werden, wenn ein Flug mit diesen Begründungen annulliert beziehungsweise verschoben wird. Das könne die Rechtsposition verbessern, heißt es bei der Schlichtungsstelle Mobilität.

Verlust oder Schaden von Gepäck: Wenn Gepäck beschädigt ist oder verloren geht, muss das umgehend am Flughafen gemeldet werden – oder sobald der Schaden entdeckt wird. Dabei erhalten Sie eine schriftliche Schadensmeldung mit einer sogenannten PIR-Nummer. Danach muss aber auch die jeweilige Fluggesellschaft informiert werden, bei der der Flug gebucht wurde. Name und Flug-Code sind auf dem Flugschein angegeben. Hat den Flug dann eine andere Fluggesellschaft ausgeführt, sollten beide Unternehmen verständigt werden. Bei beschädigtem Gepäck muss dies innerhalb von sieben Tagen, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen erfolgen. Sicher geht, wer für den Fall von verlorenem oder beschädigtem Reisegepäck eine Gepäckversicherung abschließt, wenn der Wert des Gepäcks inklusive Inhalt 1100 Euro übersteigt.

Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung: Auch bei Schadenersatzforderungen wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge sollte die Fluglinie informiert werden. „Verlangen Sie in diesen Fällen von der verantwortlichen Fluggesellschaft eine schriftliche Ausfertigung über die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistung“, empfiehlt die Schlichtungsstelle Mobilität. Zudem sollten alle Belege über angefallene Kosten, etwa Hotel-, Taxi- oder Verpflegungskosten, aufbewahrt werden, um einen Schadenersatzanspruch später besser durchzusetzen. Auch sollten die Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung unter Angabe eines Grundes bescheinigt werden. jul

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