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Wirtschaft: Früher in Rente

Arbeiten bis 67? Keine Spur. Im Schnitt geht man heute mit 63 in Rente. Doch viele Menschen können sich das bald nicht mehr leisten

Neulich bekam Ingo Nürnberger einen bemerkenswerten Anruf. Der Mann am Telefon wollte wissen, wer heute eigentlich noch vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen kann. Das Erstaunliche: Ingo Nürnberger ist der Rentenexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sein Anrufer war ein Arbeitgeber.

Während die Bundesregierung an der Rente mit 67 tüftelt, sieht die Realität anders aus. Mit 63 Jahren gehen die Deutschen heute durchschnittlich in Altersrente. Nur gut ein Drittel der Neurentner arbeitet bis zum 65. Lebensjahr und bekommt eine reguläre Rente. Den Löwenanteil machen vorgezogene Altersrenten für Frauen, Arbeitslose, Schwerbehinderte und langjährig Versicherte aus. Nach wie vor sanieren sich auch viele Firmen auf Kosten der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Jüngstes Beispiel: Anfang Februar einigten sich Volkswagen und die IG Metall auf ein neues Altersteilzeitmodell. Viele VW-Mitarbeiter können danach schon mit 58 Jahren dem Werk den Rücken kehren.

Dass die Frühverrentung die Rentenkassen hoffnungslos überfordert, hat die Politik schon vor langer Zeit erkannt. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurde die Altersgrenze wieder auf 65 Jahre heraufgesetzt, und für Frührentner wurden Abschläge eingeführt. Außerdem wurden die vorgezogenen Altersrenten für Frauen und Arbeitslose sowie die Frührente nach Altersteilzeit zu Auslaufmodellen. Wer 1952 oder später geboren ist, kann diese Angebote nicht mehr nutzen.

Was den Überblick erschwert: Zahlreiche Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen sollen zwar für Gerechtigkeit sorgen, dürften aber die meisten Menschen heillos überfordern. „Wegen der verschiedenen Vertrauensschutzregelungen empfehlen wir vor dem 1. Januar 1952 geborenen Versicherten, sich vertrauensvoll an ihren Rentenversicherungsträger zu wenden“, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Informieren sollte man sich auf jeden Fall auch über die drohenden Abschläge. Jeder Monat, in dem man die Rente früher als vorgesehen in Anspruch nimmt, mindert die Rente um 0,3 Prozent, jedes Jahr Frührente schlägt demnach mit Abschlägen von 3,6 Prozent zu Buche. Wer bereits mit 60 in Rente geht, obwohl er noch fünf Jahre lang arbeiten sollte, wird mit Abzügen von 18 Prozent bestraft und zwar lebenslänglich. Beispiel: Bei einem Rentenanspruch von 1000 Euro im Monat bleiben dann nur noch 820 Euro monatlich. Wer bis 61 durchhält, kann die Abschläge bereits auf 14,4 Prozent drücken. Kommt wie geplant die Rente mit 67 spätestens bis zum Jahr 2029, werden die Karten noch einmal neu gemischt.

Während die Rentenversicherer beteuern, die Abschläge seien versicherungsmathematisch korrekt berechnet, fordern Wissenschaftler noch höhere Abzüge. „Abschläge von 6,5 Prozent im Jahr wären angemessen“, meint der Mannheimer Rentenexperte Axel Börsch-Supan. Nach Meinung des Ökonomen sollte die Abzüge derjenige tragen, der den Vorruhestand verursacht hat. „Wenn sich der Arbeitgeber von Mitarbeitern trennen will, soll er über Abfindungen oder Sozialpläne die Abschläge tragen und die Kosten, die damit für die Gesellschaft verbunden sind, übernehmen“, fordert Börsch-Supan. „Hat der Arbeitnehmer keine Lust mehr, soll er die Abschläge zahlen.“

Doch dieser Fall ist eher selten, weiß Ingo Nürnberger vom DGB. Wegen der Abschläge könnten sich viele eine Frührente nicht mehr leisten. „Der Vorruhestand geht meist von den Arbeitgebern aus, die ihre älteren Beschäftigten loswerden wollen“, sagt der Gewerkschafter. „Die Menschen haben keine Wahl: Wenn sie den Auflösungsvertrag und die Abfindung ausschlagen, bekommen sie die betriebsbedingte Kündigung – ohne oder mit einer geringeren Abfindung.“ Und werden wahrscheinlich über kurz oder lang zum Hartz-IV-Fall.

Das Dilemma: Weil jedes Frührentenjahr die Rente schmälert, kann das Arbeitslosengeld durchaus eine sinnvolle Alternative sein. Das Job-Center zahlt zudem für die Arbeitslosen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Für Menschen, die vor 1950 geboren sind, gilt zudem eine besondere Erleichterung – die so genannte 58er-Regelung. Danach kann man Arbeitslosengeld bis zur abschlagsfreien Rente beziehen, ohne dass man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Die 58er-Regelung sollte eigentlich 2005 auslaufen, ist jetzt aber bis Ende 2007 verlängert worden. Im Gegenzug müssen sich Hartz-IV-Empfänger jedoch Vermögen und Einkommen anrechnen lassen – auch das des Partners. Eine schwierige Rechnung.

Bei der Rechnung helfen die Berater und Versichertenältesten der Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de), unabhängige Rentenberater, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände.

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