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Funknetz: Strafe bei falschem Telefon

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen bestimmte Schnurlostelefone nicht mehr benutzt werden. Wer das ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Eine empfindliche Strafe droht allen Benutzern von Schnurlostelefonen, die mit den Übertragungs-Standards CT1+ und CT2 senden. Der Grund: Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzen neu vergeben, weswegen ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich nur noch Schnurlostelefone mit dem so genannten Dect-Standard verwendet werden dürfen. Von den neuen Bestimmungen sind hunderttausende Verbraucher betroffen.

Die neue Regelung zu ignorieren, kann teuer werden - die Weiterbenutzung der alten Geräte gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem vierstelligen Betrag geahndet werden könnte. Im Gespräch sind bis zu 1600 Euro. Zusätzlich stellt die Bundesnetzagentur bei einer Funkstörung dem Besitzer eines verbotenen Schnurlostelefons den Aufwand für die Ermittlung in Rechnung. Der Kauf eines neuen Dect-Gerätes, die es ab 50 Euro gibt, wäre da die billigere Alternative; keinesfalls sollten die Verbraucher die immer noch im Handel angebotenen CT1+- und CT2-Geräte kaufen. Bisher waren vor allem die als strahlungsarm geltenden CT1+-Geräte bei vielen Verbrauchern beliebt und werden im Handel auch immer noch empfohlen, berichtet die Zeitschrift "connect".

Das Feststellen des Telefontyps ist besonders bei älteren Modellen nicht immer einfach. Ob das eigene Telefon den Dect-Standard verwendet, lässt sich am leichtesten der Bedienungsanleitung entnehmen. Sollte es dort keinen Hinweis geben, hilft ein Blick in die technischen Daten: Dect-Geräte nutzen die Funkfrequenzen zwischen 1880 und 1900 Megahertz. Im Zweifelsfall muss sich der Verbraucher an den Hersteller wenden. (jg/ddp)

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