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Wirtschaft: Gebühren über Gebühr

Mit dem richtigen Girokonto lässt sich viel Geld sparen – Vorsicht ist bei Pauschalpaketen geboten

Zwischen Liebe und Geld liegen statistisch zwei Jahre. Neun Jahre, sagen Experten, hält hierzulande im Schnitt eine Ehe. Seiner Bank aber bleibt der Deutsche elf Jahre treu. „Wir wechseln lieber unseren Ehepartner als unser Konto“, sagt Jochen Schädtler von der Schutzgemeinschaft Banken (SfB). Zeit, in der viel Geld verloren gehen kann. Denn bei den Gebühren für ein Girokonto lohnt sich ein Vergleich.

Was es kosten darf. Bundesweit bieten etwa 3000 Geldinstitute ein Konto an. Die Gebühren für den Privatkunden betragen durchschnittlich 100 Euro pro Jahr, wie eine Studie ergab. In den USA verlangen die Banken dafür 175, in Italien sogar 500 Euro. Ein Online-Konto sollte nicht mehr als 40 Euro jährlich kosten. Für ein Filialkonto ist ein Jahrespreis bis 80 Euro akzeptabel, rät die Stiftung Warentest.

Pauschal oder individuell. Das ideale Konto für jeden gibt es nicht. Deshalb teilen Banken ihre Kunden in Gruppen ein und bieten Pauschalpakete an. Die Gebühren für EC-Karte, Buchungen und Daueraufträge sind dann inklusive. Wer mehr als 170 Buchungen pro Jahr hat, für den lohnen sich diese All-inclusive-Angebote. Für alle anderen ist es günstiger, jede Buchung einzeln zu bezahlen. Gratis-Konten im Internet sind nicht immer umsonst: Oft muss ein Guthaben von beispielsweise durchschnittlich 1500 Euro auf dem Konto liegen – sonst fallen Gebühren an. Doch das ist nicht alles: „Wer ein Online-Konto hat und eine Überweisung in Papierform zur Bank bringt, muss bis zu 2,50 Euro bezahlen“, sagt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen.

Teure Extras. Manches Girokonto gleicht einem ADAC-Schutzbrief: Unfallversicherung, Auslands-Auto-Schutzbrief, Schlüsselfundservice. Die Berliner Sparkasse bietet über eine Partnerfirma sogar einen kostenlosen Türöffnungsservice an. „Diese Extras verteuern das Konto und machen die Entgelte undurchsichtig“, sagt Finanzexperte Strube. Der Versicherungsschutz sei oft nicht ausreichend.

Geld aus dem Automaten kostet . Wenn ein Kunde der Deutschen Bank bei einem Automaten der Berliner Sparkasse 100 Euro zieht, zahlt er dafür 4,25 Euro an Gebühr. Geht er zwei Mal im Monat fremd, kostet das jährlich 102 Euro. Nur wer bei seiner eigenen Bank oder einem Partnerinstitut abhebt, zahlt nichts. Zur Cash-Group gehören etwa die Deutsche Bank, Dresdner Bank, Postbank oder die Hypo-Vereinsbank – an 7000 Automaten ist bundesweit gebührenfreies Abheben möglich. Die Sparkasse hat bundesweit 22000 Automaten aufgestellt, Volks- und Raiffeisenbanken 17000.

Auf Sollzinsen achten. Teurer wird es, wenn man sein Konto überzieht – Zinsen um die 17 Prozent sind beim Überziehen des Kontorahmens keine Seltenheit. „Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass lohnt es sich, eine Erhöhung des Dispo-Kredit-Rahmens zu beantragen“, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale in Sachsen.

Gebühren, die tabu sind. Banken dürfen nicht für alle Leistungen Gebühren verlangen. Die wichtigsten stehen im „Preisaushang“ in jeder Filiale. Einen Überblick über alle Entgelte findet man im so genannten Preisverzeichnis – doch das bleibt dem Kunden meist verborgen. „Der Verbraucher darf Einsicht verlangen, aushändigen muss es ihm die Bank nicht“, sagt Verbraucherschützer Strube. Manchen Gebühren haben die Obersten Gerichte einen Riegel vorgeschoben: Führt die Bank eine Lastschrift nicht aus, weil das Konto nicht gedeckt ist, darf sie keine Spesen verlangen. Auch die Benachrichtigung darüber darf nichts kosten. Ein- und Auszahlungen in bar sind bei der eigenen Bank spesenfrei. Freistellungsaufträge muss die Bank kostenlos anbieten.

Wie man sich wehren kann. Wer von seiner Bank eine Gebühr zurück möchte, stößt oft auf Ablehnung. Der Kunde kann dann einen Ombudsmann beim jeweiligen Bankenverband kostenlos aufsuchen – Juristen nennen das außergerichtliches Schlichtungsverfahren. „Die Beschwerde wird an die Bank weitergeleitet“, sagt Jochen Schädtler von der SfB. Ist der Kunde mit dem Vorschlag der Schlichter nicht einverstanden, kann er bei Gericht klagen. Drei Jahre hat der Kontoinhaber Zeit, Gebühren zurückzuverlangen. Alles, was früher abgezogen wurde, kann nicht mehr reklamiert werden.

Gerald Drissner

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