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Wirtschaft: Gefährlicher Datenklau im Internet

Sie bekommen plötzlich Post von wildfremden Leuten, die von Ihnen die Lieferung einer Bohrmaschine oder eines Laptops verlangen? Auf Ihrem Konto fehlen überraschend 5000 Euro, die Sie angeblich auf ein Ihnen völlig unbekanntes Konto überwiesen haben?

Sie bekommen plötzlich Post von wildfremden Leuten, die von Ihnen die Lieferung einer Bohrmaschine oder eines Laptops verlangen? Auf Ihrem Konto fehlen überraschend 5000 Euro, die Sie angeblich auf ein Ihnen völlig unbekanntes Konto überwiesen haben? Sie wissen von nichts? Dann sind Sie wahrscheinlich Opfer einer Internet-Betrügerei geworden.

Phishing. Hier senden Betrüger fingierte Mails, die so aussehen, als kämen sie von der Bank, von Ebay oder anderen Firmen. Mit der Mail wird man aufgefordert, auf eine – ebenfalls fingierte – Website zu gehen. Auf der soll man dann geheime Daten angeben, etwa Passwörter oder Pin-/Tan-Nummern für Bankgeschäfte. Haben die Betrüger diese Daten, können sie sich bedienen: Sie können Ihr Konto leer räumen oder auf Ihren Namen Waren bei Ebay anbieten. Haben sie das Geld, sind die Betrüger über alle Berge – und Sie stecken in Erklärungsnöten.

Identitätsdiebstahl: Ohne Ihr Wissen bestellt jemand in Ihrem Namen im Versandhandel Waren oder eröffnet einen Account bei Ebay. Dahinter kann eine persönliche Feindschaft stecken, aber auch eine kriminelle Betrügerei. Beispiel Ebay: Jemand verkauft in Ihrem Namen Waren, kassiert das Geld und macht sich aus dem Staub. Zwar sind Sie an den Vertrag nicht gebunden, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Till Kreutzer, aber Sie haben jede Menge Scherereien – angefangen von erbosten Menschen, die endlich ihre Ware sehen wollen, bis hin zur Staatsanwaltschaft.

Das Strafrecht. Sowohl das Phishing als auch der Identitätsklau sind strafbar. Betroffen sind gleich mehrere Straftatbestände: von Betrug über das Ausspähen von Daten bis hin zu datenschutzrechtlichen Strafvorschriften. Künftig wird noch eine weitere Norm hinzukommen. Im neuen Anti-Stalking-Gesetz möchte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen „unter missbräuchlicher Verwendung“ der personenbezogenen Daten des Opfers mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestrafen.

Die Realität. Die Strafvorschriften gehen jedoch oft ins Leere. Denn die Täter sind häufig nicht auffindbar. Stattdessen steckt der Verbraucher in Erklärungsnöten. Die Wirtschaft verspricht Kulanz. Sollte bei Ihnen Identitätsdiebstahl vorkommen, werde man keine Kosten für die Rücksendung der Waren berechnen, verspricht der Otto-Versand. Ebay betont, ein Sicherheitsteam durchforste ständig den Marktplatz auf der Suche nach Auffälligkeiten und schreite umgehend ein. Außerdem soll das Verfahren, mit dem man sich als Nutzer neu anmeldet, überarbeitet werden.

Was tun? „Löschen Sie vermeintliche Mails von Banken und anderen Unternehmen sofort“, sagt Kreutzer. Seriöse Firmen fordern ihre Kunden nie auf, geheime Daten im Netz preiszugeben. Maike Fuest von Ebay rät, auch bei der Auswahl von Passwörtern vorsichtig zu sein: „Wählen Sie etwas, das Dritte nicht leicht erraten können“, sagt sie. Und: „Verraten Sie Ihr Passwort auch dem besten Kumpel nicht.“

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