zum Hauptinhalt

Hartz IV: Man trifft sich vor Gericht

Immer mehr Klagen gegen Hartz-Bescheide.

Mehr Klagen.

Im Berliner Sozialgericht, dem größten Deutschlands, machen die Hartz-IV-Verfahren inzwischen 60 Prozent aller Klagen aus. Im vergangenen Jahr zogen rund 18 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II vor Gericht; das bedeutete eine Steigerung um knapp 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In einem Drittel der Fälle handelte es sich um Eilverfahren; die Kläger erzielten in diesen Verfahren zu 40 Prozent zumindest einen Teilerfolg. In den Hauptsacheverfahren waren die Erfolgsaussichten noch besser: Hier bekam ungefähr die Hälfte von ihnen recht.

Erst Widerspruch einlegen. Allerdings darf man nicht bereits nach dem ersten Bescheid des Jobcenters klagen. Erst muss ein Widerspruch eingereicht worden sein. Das Verfahren ist formlos, die Klage sollte aber schon begründet werden, auch sollten die notwendigen Unterlagen beigefügt sein. „Dann können die Verfahren schneller bearbeitet werden“, sagt Gerichtssprecher Michael Kanert. Der Gang zum Gericht ist auch ohne Anwalt möglich. Aber jeder zweite Kläger hat nach den Erfahrungen des Gerichts einen Rechtsvertreter, denn die Hartz-IV-Gesetzgebung ist kompliziert. Gerichtskosten entstehen dem Kläger nicht. Die übernimmt die Staatskasse.

Lange Dauer. Wegen der Klageflut gibt es ziemliche Rückstände, auch wenn das Berliner Gericht in diesem Jahr zwölf neue Richterstellen bekommen hat. „In existentiellen Fällen können Eilverfahren trotzdem in wenigen Tagen entschieden werden“, sagt Kanert. Bei einem Hauptsacheverfahren zu Hartz IV liegt die Bearbeitungsdauer bei gut einem Jahr.

Streit um Mietkosten. Am häufigsten wird über die Berechnung der Leistung gestritten. Da die Jobcenter inzwischen mehr Sanktionen verhängen und das ALG II entsprechend kürzen, nehmen auch die Klagen dagegen zu. Immer öfter setzen sich ALG-II-Empfänger zur Wehr, wenn die Jobcenter nicht mehr alle Mietkosten übernehmen wollen. Dies macht ein Drittel der Hartz-IV-Verfahren aus. Im vergangenen Jahr wurden in Berlin nach Angaben der Senatssozialverwaltung rund 8700 Haushalte aufgefordert, ihre Mietkosten zu senken; 680 Bedarfsgemeinschaften mussten tatsächlich umziehen. Derzeit erhalten 319 000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin ALG II. Da Anträge auf Unterstützung mindestens zwei Mal jährlich gestellt werden müssen, erließen die zwölf Jobcenter im vergangenen Jahr 1,6 Millionen Bescheide. (sik)

Sozialgericht Berlin, Invalidenstraße 52, 10557 Berlin, Tel.: 030 90165 - 0. Eine Sammlung aktueller Entscheidungen des Gerichts findet man unter berlin.de

Zur Startseite