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HARTZ IV: Welche Reformen jetzt noch anstehen

KINDERAm 9. Februar wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob Kinder in Hartz-IV-Familien höhere Leistungen bekommen müssen.

KINDER

Am 9. Februar wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob Kinder in Hartz-IV-Familien höhere Leistungen bekommen müssen. Während der mündlichen Verhandlung im vergangenen Oktober hatte das Gericht bereits Zweifel an den geltenden Regelsätzen geäußert. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte sogar angedeutet, dass sich das Gericht möglicherweise auch mit den Regelsätzen für Erwachsene beschäftigen könnte.

JOBCENTER

Auch bei der zweiten Reformbaustelle hat das Bundesverfassungsgericht seine Finger im Spiel. Die Richter hatten die Mischzuständigkeit von Bund und Kommunen bei den Jobcentern gerügt und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) möchte, dass sich für die Bezieher von Hartz IV möglichst wenig ändert. Kommunen und Arbeitsagenturen sollen nach ihren Vorstellungen auch weiterhin zusammenarbeiten, allerdings auf freiwilliger Basis. Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, hat bereits „harte Verhandlungen“ mit den Kommunen über die Technik, das Personal und die Liegenschaften angekündigt. Die Gespräche beginnen am 24. Februar.

ZUVERDIENST

Auf seine Umsetzung wartet auch noch der Koalitionsvertrag. Darin haben Liberale und Union vereinbart, die Zuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen. hej

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