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Wirtschaft: Heiße Ware

Aus Fernost kommen viele Schnäppchen. Doch oft sind sie unsicher und gefährlich. Ein neues Urteil stärkt den Schutz der Käufer

Brennende Toaster, schmorende Wasserkocher und Haartrockner, die Stromschläge abgeben – wenn man beim Einkauf zum falschen Produkt greift, kann das böse Folgen haben. Unsichere Produkte führen nicht selten zu Unfällen im Haushalt, in manchen Fällen enden sie sogar tödlich.

BGH-Urteil. Ähnlich, jedoch nicht ganz so schlimm traf es einen Käufer einer aus China importierten Tapetenkleistermaschine. Beim Reinigen der Maschine hatte er sich schwere Schnittverletzungen an den Händen zugezogen. Daraufhin verklagte er den Importeur auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger in der vergangenen Woche Recht – mit der Begründung, dass importierte technische Geräte vor dem Vertrieb in Deutschland auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen (Az.: VI ZR 46/05).

„Ein erfreuliches Urteil für die Verbraucher“, sagt Gudrun Köster-Sartorius vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel. „Damit wird der Druck auf die Importeure erhöht. Denn sie müssen nun stärker darauf achten, bei welchen Herstellern sie im Ausland kaufen, um später nicht das Nachsehen zu haben.“

Sicherheitsgesetz. Dabei gibt es bereits ein Gesetz, das die Verbraucher vor gefährlichen Produkten schützen soll. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet Hersteller und Importeure, ausschließlich sichere Produkte in Umlauf zu bringen. Zudem verschärft es die Meldepflichten der Hersteller bei unsicheren Fabrikaten und schreibt bei Gefahren öffentliche Warnungen und Rückrufaktionen vor.

Schnellwarnsystem. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Immer wieder kommen Hersteller und Importeure ihren Pflichten nicht nach und führen an den Kontrollbehörden vorbei gefährliche Produkte nach Deutschland oder in andere europäische Länder ein. Die Europäische Union hat deshalb das Schnellwarnsystem Rapex eingerichtet, das die bedenklichen Fabrikate registriert und Händler sowie Verbraucher warnt. Allein im vergangenen Jahr wurden im Rapex-System fast 800 Produkte von den einzelnen Mitgliedsstaaten als unsicher gemeldet. „Das ist im Vergleich zu den Vorjahren ein enormer Anstieg“, sagt Gudrun Köster-Sartorius. Allerdings nutzen jetzt auch die neuen EU-Mitgliedsländer das Schnellwarnsystem. Etwa 50 Prozent der unsicheren Produkte stammen aus China. Und: Mehr als 40 Prozent der beanstandeten Fabrikate richten sich an Kinder – vom mit Chemikalien belasteten Plüschtier bis zum instabilen Kinderbett.

Importshops. Robert Rath vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit will aber nicht jedes Billigteil verteufeln. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Non-Food-Waren im Fachhandel, im Supermarkt und auch beim Discounter in der Regel in Ordnung sind.“ Bei Import-Export-Discountern ist Rath jedoch deutlich skeptischer. Von Käufen nach der „Geiz-ist-geil-Methode“ in solchen Läden rät er ab. Dumpingpreise kämen nur zustande, wenn an manchen Stellen gespart würde. „Dies geht dann oft zu Lasten der Sicherheit“, so Rath.

Gütesiegel. Orientierung bei der Produktauswahl liefern Gütesiegel – zumindest eines. Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und sagt aus, dass eine unabhängige Prüfstelle wie der TÜV oder die Dekra das Produkt vor dem Inverkehrbringen geprüft hat. Dagegen bietet das CE-Zeichen kaum Sicherheit. „Hierbei handelt es sich um eine reine Selbsterklärung der Hersteller, die nur besagt, dass sie sich an die europäischen Sicherheitsrichtlinien gehalten haben“, sagt Elmar Diekmann vom TÜV Rheinland.

Produkthaftungsgesetz. Aber was ist, wenn das Schnäppchen aus dem Elektromarkt trotzdem in Flammen aufgeht, Ihre Küche in Brand steckt und Sie vielleicht auch noch Brandwunden davontragen? Dann können Sie auf den Rückhalt des Gesetzgebers hoffen. Nach dem Produkthaftungsgesetz muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, der das unsichere Produkt in den Handel gebracht hat. Das kann entweder der Hersteller selbst oder – wenn dieser im Ausland sitzt – der Importeur sein. „Die Haftungshöhe ist dabei fast unbegrenzt“, sagt Thomas Klindt, Fachanwalt für Produktrecht. So könne man bis zu 80 Millionen Euro Schmerzensgeld verlangen. „Da muss man aber erst einmal hinkommen“, so Klindt. Bei Bagatellschäden jedoch hat der Verbraucher meist das Nachsehen. In solchen Fällen muss der Hersteller erst ab einer Höhe von 500 Euro zahlen.

Mehr dazu im Internet: www.icsms.org

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