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Wirtschaft: „Ich bin Privatpatient – kann ich jetzt wechseln?“

Was ist der neue Basistarif, und braucht jeder Mensch künftig eine Krankenversicherung? Die häufigsten Fragen der Leser

Fragen über Fragen. Die Telefone standen nicht still. Die Gesundheitsreform wirft viele Probleme auf. Lesen Sie, was unsere Experten – Joachim Becker, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Isenberg, Gesundheitsexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Karl-Heinz Knüfermann, Landesgeschäftsstellenleiter der Debeka in Berlin, und Rolf Dieter Müller, Vorstandschef der AOK Berlin, geantwortet haben.

Meine Kasse ist sehr teuer. Soll ich wechseln?

Warten Sie ab. Zum 1. April dieses Jahres wird sich bei den gesetzlichen Kassen einiges ändern. So wird es zahlreiche neue Wahltarife geben. Entscheiden Sie erst dann über einen Wechsel, wenn Sie das gesamte Angebot kennen.

Ich habe gelesen, dass man bestraft wird, wenn man Vorsorgeuntersuchungen schwänzt. Stimmt das?

Die Sache ist ein wenig komplizierter. Ab dem 1. Januar 2008 gilt Folgendes: Wer chronisch krank ist, muss weniger zuzahlen als heute. Statt zwei Prozent vom Haushaltseinkommen ist es künftig ein Prozent – vorausgesetzt, man nimmt an allen verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen teil. Die näheren Einzelheiten wird der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Vertreter der Ärzte, Kassen und Versicherten sitzen, festlegen. Der Ausschuss hat dafür bis zum 31. Juli dieses Jahres Zeit. Im Jahr 2007 ändert sich an der bisherigen Zuzahlungsregelung für chronisch Kranke noch nichts.

Was kann ich tun, wenn ich eine Vorsorgeuntersuchung verpasst habe?

Die Kassen bieten für chronisch Kranke sogenannte Disease-Management-Programme an. Die Teilnahme an solchen Chronikerprogrammen wird die versäumten Vorsorgeuntersuchungen heilen und soll chronisch Kranken die Ein-Prozent-Zuzahlung sichern. Das Nähere hierzu regelt der Gemeinsame Bundesausschuss.

Ich bin seit 30 Jahren Pensionär. Mit meiner privaten Krankenversicherung bin ich unzufrieden. Kann ich jetzt wechseln?

Wer bereits privat versichert ist, kann ohne Risikoprüfung und mit Kontrahierungszwang für den neuen Versicherer nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. Dabei nimmt man den Teil der angesparten Alterungsrückstellungen mit, der dem Basistarif entspricht. Ein verbleibender Rest an Alterungsrückstellungen kann für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung angerechnet werden. Auf diesem Weg können Sie auch Ihren Versicherungsschutz erhöhen.

Ich habe 20 Jahre im Ausland gelebt und bin jetzt mit meiner Frau nach Deutschland zurückgekehrt. Früher waren wir privat versichert. Wo kann ich mich jetzt versichern?

Nach der Gesundheitsreform hat jeder Mensch, der einmal privat versichert war, jetzt aber ohne Versicherungsschutz dasteht, das Recht, sich wieder privat zu versichern. Dieser Anspruch besteht ab dem 1. Juli 2007 im Standardtarif. Ab dem 1. Januar 2009 wird aus dem Anspruch eine Pflicht. Dann muss sich jeder Ex-Privatpatient wieder eine private Krankenversicherung suchen. Der Privatversicherer darf den Kunden im Standardtarif und im Basistarif nicht ablehnen, wenn dieser gesundheitliche Probleme hat und daher unter Versicherungsgesichtspunkten ein hohes Risiko wäre. Er darf in diesem Tarif auch keine Risikozuschläge verlangen oder Leistungsausschlüsse vorsehen.

Kann ich mir die Privatversicherung aussuchen?

Ja, Sie müssen nicht zu dem Unternehmen gehen, bei dem Sie zuletzt privat versichert waren, sondern Sie haben die freie Wahl.

Was ist, wenn ich die Versicherungsbeiträge nicht zahlen kann?

Dann werden Sie trotzdem versichert. Grundsätzlich gilt: Menschen, die früher privat versichert waren, aber jetzt keinen Versicherungsschutz mehr haben, werden ab dem 1. Juli dieses Jahres im Standardtarif, ab dem 1. Januar 2009 im Basistarif versichert. Beide entsprechen in etwa dem, was die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Der Höchstbeitrag im Standardtarif liegt monatlich zwischen 500 und 520 Euro pro Person. Für jeden Versicherten wird eine Risikoprüfung vorgenommen, nach der dann der individuelle Beitrag berechnet wird. Das können 400 Euro sein, aber auch 500 Euro. Übersteigt das die Leistungsfähigkeit des Versicherten, wird der Beitrag halbiert – in unserem Fall auf 200 oder 250 Euro. Kann der Kunde auch dieses Geld nicht aufbringen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss.

Ich war früher bei der Techniker, habe aber jetzt keine Krankenversicherung mehr. Was nun?

Sie haben die Pflicht, sich ab dem 1. April dieses Jahres wieder gesetzlich zu versichern. Hierfür müssen Sie sich bei Ihrer letzten Krankenkasse melden, unabhängig davon, wie lange das her ist. Bitte wenden Sie sich an die Techniker.

Was passiert, wenn ich das nicht tue?

Es gibt zunächst weder Kontrollen noch Sanktionen. Allerdings müssen Sie alle Beiträge für die Zeit nach dem 1. April nachentrichten, falls Sie sich später wieder gesetzlich versichern. Die Krankenkassen sind dann grundsätzlich verpflichtet, Vollstreckungsverfahren einzuleiten, und auf die Nachforderungen werden noch Säumniszuschläge fällig.

Wie viel muss ich zahlen?

Die Beiträge der Krankenkasse richten sich nach Ihrem Einkommen. Verdienen Sie nichts, zahlen Sie den Mindestbeitrag von 120 Euro im Monat. Können Sie das Geld nicht aufbringen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit den Beitrag, falls Sie Arbeitslosengeld II bekommen. Falls nicht, springen die Sozialämter ein.

Die Krankenkasse wird immer teurer und zahlt immer weniger. Ich finde das blöd.

Die Gesundheitsreform bringt gesetzlich Versicherten einige Vorteile. So stehen medizinische Rehamaßnahmen nicht mehr im Ermessen der Kassen, sondern sind jetzt Pflichtleistungen, auf die die Versicherten einen Anspruch haben. Das gilt nicht nur für Vater/Mutter-Kind-Kuren, sondern auch für neurologische Rehamaßnahmen nach Schlaganfällen oder geriatrische Rehaangebote. Zweitens: Häusliche Krankenpflege wird jetzt nicht nur für den eigenen Haushalt bezahlt, sondern auch für neue Wohnformen, etwa für betreutes Wohnen. Drittens: Wer Krebs oder Aids hat, kann jetzt auch im Krankenhaus ambulant betreut werden. Und viertens: Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, müssen jetzt alle Kassen bezahlen. Das lag vorher im Ermessen der Kassen.

Ich bin 57 Jahre alt und privat versichert. Mein Gehalt liegt jetzt unter der Versicherungspflichtgrenze. Kann ich wieder zurück in die gesetzliche?

Nein, wer älter als 55 Jahre ist, kann nicht mehr in die gesetzliche Kasse wechseln. Wenn Sie Ihre Kosten senken wollen, bleibt Ihnen nur der Standardtarif der privaten Krankenversicherung.

Gibt es künftig einen Einheitsbeitrag in der Krankenversicherung?

Ganz so wird es nicht. Die Beitragshöhe wird auch weiterhin vom Einkommen abhängen. Aber ab 2009 wird der Beitragssatz vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt – und zwar einheitlich für alle gesetzlichen Kassen. Dieser Beitrag wird dann vom neu zu schaffenden Gesundheitsfonds eingezogen. Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent erheben. Bis zum 31. Dezember 2008 legen weiterhin die jeweiligen Krankenkassen ihren Beitragssatz fest.

Bezieht sich der Zusatzbeitrag nur auf mein Gehalt?

Einen Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro kann die Krankenkasse einkommensunabhängig von allen Mitgliedern erheben. Ist der Zusatzbeitrag höher, darf er ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds nicht überschreiten.

Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von Heike Jahberg.

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