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Wirtschaft: Im Zweifel für den Verbraucher

Nicht nur die Beratung durch die Versicherungsvertreter soll besser werden, auch das Versicherungsrecht soll kundenfreundlicher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, die das knapp 100 Jahre alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) umfassend reformieren will.

Nicht nur die Beratung durch die Versicherungsvertreter soll besser werden, auch das Versicherungsrecht soll kundenfreundlicher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, die das knapp 100 Jahre alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) umfassend reformieren will. Noch vor der Sommerpause, also spätestens am 6. Juli, soll der Bundestag endgültig zustimmen.

Die Ministerin reagiert mit der VVG-Reform auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, die schon vor zwei Jahren wesentliche Klauseln in Lebensversicherungsverträgen für unwirksam erklärt hatten. Die Verfassungsrichter hatten der Ministerin eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 gesetzt, innerhalb derer das Versicherungsrecht transparenter werden muss.

Der Gesetzentwurf der Justizministerin sieht zahlreiche Veränderungen vor:

Gewinnbeteiligung: In der Lebensversicherung sollen die Versicherten stärker an den stillen Reserven, also den nicht realisierten Buchgewinnen der Versicherer, beteiligt werden. Die Hälfte der Buchgewinne soll regelmäßig den Verträgen der Kunden gutgeschrieben werden. Das soll auch für bereits laufende Verträge gelten. Die Versicherer halten dagegen und wollen zumindest ihre wichtigste Anlage, die festverzinslichen Wertpapiere, ausnehmen. Die Gesellschaften bräuchten einen Puffer, um Schwankungen am Kapitalmarkt auszugleichen.

Rückkaufwerte: Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, soll künftig mehr zurückgezahlt bekommen als heute. Die Kosten, etwa die Vertreterprovisionen, sollen auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Bisher gehen die ersten Prämien der Kunden fast komplett für die Abschlusskosten drauf.

Policenmodell: Der Kunde soll künftig alle Vertragsbedingungen vor und nicht mehr wie heute nach Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen. Die Versicherer halten das für einen unnötig hohen Bürokratieaufwand.

Alles-oder-nichts-Prinzip: Heute gilt etwa in der Autoversicherung, dass die Versicherung ihre Leistung komplett zurückhalten kann, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Künftig soll die Versicherung ihre Leistungen nur noch nach der Schwere der Schuld kürzen können.

Kostentransparenz: Bei Lebens- und Krankenversicherungen müssen die Versicherer künftig die Abschluss- und Vertriebskosten vor Vertragsschluss offenlegen.

Vorvertragliche Information: Verbraucher sollen vor Vertragsschluss künftig nur noch die Angaben machen müssen, nach denen der Versicherer fragt. Bisher trägt der Kunde das Risiko, ob bestimmte Informationen für den Versicherer wichtig sind oder nicht. Konsequenz: Wer etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vergessen hat, kurzzeitige Rückenschmerzen anzugeben, muss damit rechnen, kein Geld von der Versicherung zu bekommen.

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