zum Hauptinhalt
Praktiker

© dpa

Irreführende Werbung: Praktiker darf nicht mit "20 Prozent auf alles" werben

Die Praktiker-Baumärkte dürfen nicht mit ihrem Slogan "20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung" werben, wenn sie einzelne Artikel unmittelbar zuvor billiger angeboten haben. Dabei ist unerheblich, ob es sich nur um wenige Artikel gehandelt hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Regeln für Werbung mit Rabatten und Vergleichspreisen verschärft. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil muss der Vergleichspreis vorher schon eine längere Zeit gegolten haben; andernfalls sei die Werbung irreführend. Damit untersagte der BGH die bekannte Werbung der Praktiker-Heimwerkermärkte mit dem Slogan "20 Prozent auf alles, außer Tiernahrung".

Dem BGH zufolge war eine Rabattaktion im Januar 2005 irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil in der Woche davor vier Artikel aus dem 70.000 Posten umfassenden Sortiment billiger verkauft worden waren als während der Rabattwoche selbst. "Das ist ein ziemlich klarer Fall der Irreführung", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. Damit gab der BGH einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt, die die Preisunterschiede bei Testkäufen festgestellt hatte.

Bornkamm räumte ein, dass man bei so wenigen beanstandeten Artikeln aus dem Riesensortiment durchaus von einer "Kleinigkeit" sprechen könnte. Allerdings lasse das Gesetz wenig Spielraum, den Fall als Bagatell-Angelegenheit zu behandeln und damit von einem Unterlassungsurteil abzusehen. Der Gesetzgeber habe mit der entsprechenden Vorschrift im Wettbewerbsrecht eine Werbung mit Preissenkungen unterbinden wollen, weil sie ein "hohes Irreführungspotenzial" berge.

Auch wenige Fälle reichen aus

"Die Fälle, in denen ein solches Verhalten nachgewiesen werden kann, beruhen auf Testkäufen", erläuterte Bornkamm. Weil es ohnehin schwer genug sei, mit solchen Stichproben Wettbewerbsverstöße nachzuweisen, seien bereits einzelne nachgewiesene Fälle ausreichend - auch, weil dahinter möglicherweise weitere Verstöße gegen die Werberegeln zu vermuten seien.

In der Verhandlung hatte Praktiker-Anwalt Thomas von Plehwe von einem Bagatellverstoß gesprochen. Die Preise für die vier Artikel - darunter ein Akkuschrauber, ein Schlagbohrer und eine Raufaser-Tapete - seien über Monate konstant gewesen und im harten Preiskampf mit anderen Baumärkten lediglich für eine Woche gesenkt worden. Danach sei Praktiker wieder zu den ursprünglichen Preisen zurückgekehrt, auf die umgehend der 20-Prozent-Rabatt gewährt worden sei. (mhz/dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false