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Wirtschaft: Kassenbeiträge für Arbeitnehmer steigen

Gesetzlich Versicherte, inklusive Rentner, müssen vom 1.Juli an mehr Geld für ihre Krankenkasse bezahlen.

Gesetzlich Versicherte, inklusive Rentner, müssen vom 1.Juli an mehr Geld für ihre Krankenkasse bezahlen. Grund ist ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Er sollte eigentlich erhoben werden, um die Versicherten stärker an den Kosten für Zahnersatz und Krankengeld zu beteiligen. Doch diese Kopplung ist entfallen. Jetzt sind die Zahlungen nicht mehr zweckgebunden. Stattdessen spricht das Bundesgesundheitsministerium von einer „ Leistung der Solidargemeinschaft “, um die Unternehmen zu entlasten und die Lohnnebenkosten zu senken. Der Grund: Wäre der Sonderbeitrag an Zahnersatz und Krankengeld geknüpft, hätten die Rentner – für die es kein Krankengeld gibt – dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können. Diese Möglichkeit ist jetzt stark eingeschränkt.

WER ZAHLT

Den Sonderbeitrag von

0,9 Prozentpunkten zahlen nur die Arbeitnehmer . Im Gegenzug sind die Kassen verpflichtet, ihren Beitragssatz zum 1.Juli um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Wer von der Regelung profitiert, sind die Arbeitgebe r. Wenn der Beitragssatz zum Beispiel von 14 Prozent um 0,9 Prozentpunkte auf 13,1 Prozent sinkt, zahlen sie davon die Hälfte , also 6,55 Prozent. Das sind 0,45 Prozent weniger als vorher. Der Arbeitnehmer muss dagegen seinen Anteil von 6,55 Prozent plus den Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten zahlen. Das macht unter dem Strich 7,45 Prozent – und damit 0,45 Prozentpunkte mehr als vorher.

WAS DIE ZÄHNE KOSTEN

Kronen, Brücken und Implantate werden durch den Sonderbeitrag nicht teurer . Eine Übersicht, worauf Verbraucher beim Zahnarzt achten sollten, gibt ein Sonderheft der Stiftung Warentest („Zähne“). pet

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