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Wirtschaft: Konsum lohnt sich

Am 1. Januar steigt die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Teure Anschaffungen sollte man daher noch in diesem Jahr erledigen

Selbst Sparsame geraten jetzt in Versuchung, Geld auszugeben. Denn wenn am 1. Januar die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent steigt, werden Anschaffungen deutlich teurer. Wer einen Neuwagen für 10 000 Euro kauft, muss dann statt 1600 Euro satte 1900 Euro an den Fiskus zahlen. Auch wer sich eine neue Einbauküche für 5000 Euro gönnt, muss im neuen Jahr 150 Euro mehr ausgeben – allein wegen der Mehrwertsteuer.

Wo die Preise stabil bleiben. Die Unternehmen fürchten, dass die Kunden jetzt kaufen und die Läden im nächsten Jahr leer bleiben. Das wollen sie verhindern. Viele Firmen haben daher beschlossen, die Steuererhöhung nicht auf ihre Kunden umzulegen. Die Modehauskette C&A gehört dazu. Auch Karstadt, Kaufhof, die Elektroketten Media-Markt, Saturn und die Baumarktkette Obi haben ihren Kunden versprochen, mit der Mehrwertsteuer die Preise nicht anzuheben. Dasselbe gilt für das Mobilfunkunternehmen E-Plus, das sogar alle deutschen Unternehmen in einem offenen Brief aufgefordert hat, die erhöhte Mehrwertsteuer nicht an die Kunden weiterzugeben. Auch der Discounter Aldi hatte bereits Anfang September in Zeitungsanzeigen Preisgarantien für rund 200 seiner Artikel angekündigt.

Selber rechnen. Andere haben hingegen ihre Preise bereits jetzt leicht angehoben. Das kann auch Tom Proch bestätigen. Er hat mit seinem Erkrather Teuerfahnder Verein das Internetportal www.teuerfahnder.de gestartet, dem Verbraucher Preisveränderungen melden können. Auch positive Meldungen von Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nicht weitergeben wollen, gehen im Forum der Teuerfahnder ein. Seit vergangenem Freitag können dort nun auch konkrete Daten von Artikeln eingegeben werden. „Damit werden wir in den nächsten Wochen genau sehen, wo sich die Preise verändern“, sagt Proch.

Teure Seife. Nach seinen ersten Meldungen sind die Drogerien mit ihren Preisen schon in den letzten Wochen höher gegangen. Wasch- und Reinigungsmittel auf Vorrat zu kaufen, ergibt also jetzt schon keinen Sinn mehr.

Billige Arzneien. Medikamente kann man dagegen noch bis zum Jahresende zum alten Preis erstehen. Der Apothekerverband betont, dass nach Ladenschluss am 31. Dezember ein Computerprogramm die Preise automatisch anhebt. Viele Kunden werden die Veränderungen bei Arzneien kaum bemerken, weil die Preise ohnehin schräg sind und die festgelegten Zuzahlungen das Bild verzerren.

Keine Änderung bei Lebensmitteln. Anders ist das bei vielen häufig verwendeten Produkten wie Benzin, CDs oder Schreibwaren. Preisanhebungen dort fallen sofort ins Auge. Einige Industrie- und Handelskammern raten den Händlern daher, die Preise für Artikel, die weniger im Blickpunkt stehen, stärker anzuheben. Ausgenommen von den Preisanhebungen sind nur etliche Lebensmittel und Printprodukte, für die weiterhin der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt. Doch Achtung: Wer weiß schon, dass Apfelsaft künftig mit 19 Prozent besteuert wird, während auf einzelne Äpfel nur sieben Prozent aufgeschlagen werden?

Probleme bei Geschenken. Bei Geschenken kann der Jahreswechsel zu Problemen führen – und zwar beim Beschenkten. Wer sein Weihnachtsgeschenk im neuen Jahr umtauscht, muss draufzahlen. Denn der Händler muss das neue Produkt dann mit dem neuen Steuersatz berechnen. Einige Einzelhändler werden allerdings schon vor dem Weihnachtsgeschäft ihre Preise anheben.

Wo die Zeit drängt. Es gibt einiges, was spätestens jetzt bestellt werden muss. Neuwagen sind so ein Fall. Verkaufsleiter André Gessner vom Autohaus Opel Schüler sagt: „Es gab schon einige Mehrwertsteueraktionen von Autoherstellern wie Ford oder Opel im Sommer.“ Doch jetzt kommt bei der Neuwagenbestellung der kritische Zeitpunkt. „Wir können noch bis zur ersten Novemberwoche garantieren, dass der Neuwagen bis zum Jahresende fertig wird.“ Bei Volkswagen kann man das schon nicht mehr, die Produktionskapazitäten für dieses Jahr sind ausgeschöpft. Bei Bestellungen wird daher gleich der neue Mehrwertsteuersatz eingerechnet.

Ähnlich lange Wartezeiten gibt es auch bei Möbeln. Auch hier kann eine Bestellung jetzt über die Jahresgrenze hinausgehen. Das Berliner Möbelhaus Chalet berechnet den Preis erst ab dem 31. Dezember neu. Wer bis dahin bestellt, bekommt die Ware zum alten Preis, heißt es. Erst bei Bestellungen ab dem 1. Januar schlägt das Unternehmen die neue Steuer auf den Nettopreis drauf.

Auch die Möbelkette Ikea hat die Steueränderung nicht dazu genutzt, die Preise bereits im Vorfeld zu erhöhen. Die Preise für den bereits ausgelieferten Katalog für das Jahr 2007 sind stabil geblieben, heißt es. Allerdings stehen sie laut Katalog unter Vorbehalt. Eine Entscheidung, wie Ikea mit der Mehrwertsteuer-Erhöhung umgeht, ist noch nicht endgültig gefallen, betont Andreas Jantke von Ikea Deutschland. „Das wird aber bis zur ersten Novemberwoche so weit sein“, sagt Jantke.

Steigende Mieten. Es sind aber nicht nur die sichtbaren Preise, die das Portemonnaie ab dem 1. Januar belasten. Einige versteckte Kostenerhöhungen werden erst viel später beim Verbraucher ankommen. Über höhere Mieten zum Beispiel. Denn in den Mietnebenkosten sind mehrfach Mehrwertsteuern versteckt. Und die darf der Vermieter durchaus an den Mieter weitergeben, betont der auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwalt Jürgen Schirmacher. Der Anwalt hatte schon einige Beschwerden auf dem Tisch. „Es gibt Vermieter, die über hohe Lebenshaltungskosten klagen und das einfach umlegen wollen“, erzählt Schirmacher. „Da rate ich dem Mieter, nicht zuzustimmen.“ Nur echte Mehrkosten zum Beispiel durch höhere Instandhaltungskosten, Modernisierung oder Betriebskosten dürfen sich direkt auswirken.

Höhere Steuer für neue Häuser. Wer Wohneigentum hat, ist da ein wenig im Vorteil, weil er die Mehrkosten direkt im Blick hat. Deswegen sich schnell noch ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, dürfte aber wohl meist zu spät sein. Petra Uertz vom Verband Wohnungseigentum rät aber nur dann zu einem Kauf noch vor dem Jahreswechsel, „wenn ich sicher bin, dass ich das Objekt wirklich will und auch finanzieren kann“.

Ein neues Haus wird mit Sicherheit mit dem neuen Mehrwertsteuersatz bezahlt. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist der Tag der offiziellen Bauabnahme. Auch ein schneller Vertrag mit einem Stichtag vor dem 31. Dezember hilft da nicht. „Sie haben keinen Anspruch darauf, auf den Tag fertig zu werden“, sagt Uertz. Maßgeblich für die Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungsfertigstellung, und der endet eben erst mit der Bauabnahme. „Es ist nicht zu empfehlen, alles sofort zu bezahlen. Wenn es Mängel gibt, haben Sie nichts mehr in der Hand“, sagt Uertz. Sie rät, den Bau in Teilabschnitten zu bezahlen, die dann aber auch wirklich bis Ende Dezember fertig sind.

Ausnahme: Silvester. Schwieriger zu teilen sind Dienstleistungen, die über den Jahreswechsel hinweggehen. Telefonrechnungen, mehrmonatige Schulungen oder Reisen. Auch hier gilt für die Steuer immer der Tag des Leistungsendes. Selbst vorher ausgestellte und im Vornhinein bezahlte Rechnungen müssen den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent tragen, auch wenn ein Teil der Dienstleistung noch im alten Jahr erbracht wurde. Ein Spezialfall ist die Silvesternacht. Hier gilt eine Ausnahmeregelung. Wer im Restaurant feiert, muss keine Sorge haben, dass sein Sekt, den er vor Mitternacht bestellt hat, nach Mitternacht mit 19 Prozent besteuert wird. Für die gesamte Nacht gilt noch der alte Steuersatz.

Ingo Wolff

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