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PENDLER: Die alten Freibeträge eintragen lassen

Nach vielem Hin und Her steht jetzt fest: Entgegen den Wünschen des bayerischen CSU-Vorsitzenden Erwin Huber können sich Arbeitnehmer nun doch noch für das laufende Jahr die alten Freibeträge für Pendler auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. CSU BLITZT AB Nachdem die schwarz-roten Koalitionäre im Koalitionsausschuss beschlossen hatten, die derzeit geltende Regelung nicht zu verändern, war Huber vorgeprescht und hatte gefordert, dass auch bei den Freibeträgen auf der Steuerkarte nur noch die aktuelle Pauschale berücksichtigt werden soll.

Nach vielem Hin und Her steht jetzt fest: Entgegen den Wünschen des bayerischen CSU-Vorsitzenden Erwin Huber können sich Arbeitnehmer nun doch noch für das laufende Jahr die alten Freibeträge für Pendler auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

CSU BLITZT AB

Nachdem die schwarz-roten Koalitionäre im Koalitionsausschuss beschlossen hatten, die derzeit geltende Regelung nicht zu verändern, war Huber vorgeprescht und hatte gefordert, dass auch bei den Freibeträgen auf der Steuerkarte nur noch die aktuelle Pauschale berücksichtigt werden soll. Erfolg hatte er damit nicht: Nachdem sich bereits Hunderttausende Pendler die alten Freibeträge auf der Steuerkarte haben eintragen lassen, hätte Hubers Vorschlag ein unglaubliches Chaos ausgelöst, heißt es in der Finanzverwaltung. Doch nicht nur der CSU-Chef hat eine Schlappe erlitten, sondern auch die SPD-Finanzpolitiker auf der Gegenseite. Sie hatten gefordert, dass die Pauschale wie früher bereits ab dem ersten Kilometer gezahlt wird – allerdings weniger als zuvor.

WAS HEUTE GILT

Seit Anfang 2007 können Pendler erst ab dem 20. Kilometer die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer nutzen, zuvor hatte diese Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer gegolten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Einschränkung für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für das kommende Jahr erwartet.

Wegen der rechtlichen Unsicherheit haben die Finanzminister von Bund und Ländern nach dem BFH-Urteil erlaubt, auf der Lohnsteuerkarte die alten, günstigeren Werte eintragen zu lassen. Die Gefahr: Bestätigt das Verfassungsgericht die neue Regelung, müssten Pendler Steuern nachzahlen.

Steuerbescheide bleiben in puncto Entfernungspauschale offen. „Pendler brauchen keinen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einzulegen“, sagt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. „Die Finanzverwaltung wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts automatisch berücksichtigen“, heißt es im Ministerium. hej

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