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RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Wie hoch ist der Unterhalt?

Mein Mann und ich sind verheiratet, er hat aus einer früheren kurzen Beziehung ein Kind, für das er bisher Unterhalt gezahlt hat. Jetzt verlangt seine Ex eine Neuberechnung. Mein Mann und ich haben mittlerweile zwei eigene Kinder, die bei uns im Haushalt leben. Nun meine Frage: Wie wird der Selbstbehalt berechnet, werden unsere zwei Kinder berücksichtigt oder läuft das über mich, weil ich auch verdiene? Mein Mann verdient weniger als 1500 Euro netto im Monat.

Ihr Ehemann schuldet drei minderjährigen Kindern Unterhalt, und zwar nach der ersten Alters- und der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Danach wird Unterhalt in Höhe von 317 Euro monatlich geschuldet, abzüglich der Hälfte des staatlichen Kindergeldes. Würde er bei einem Nettoeinkommen von 1500 Euro monatlich an alle drei Kinder diesen Unterhalt zahlen, könnte er seinen eigenen Lebensbedarf nicht decken. Ihr Einkommen wird nicht einbezogen. Er hat gegenüber seinen minderjährigen Kindern einen Selbstbehalt in Höhe von 900 Euro. Dies bedeutet, dieser Betrag muss ihm, nachdem er Unterhalt gezahlt hat, verbleiben.

Die Verteilungsmasse beträgt somit 600 Euro im Monat. Da alle drei Kinder der ersten Altersstufe angehören, wird dieser Betrag einfach durch drei geteilt. Gehört jedoch ein Kind einer höheren Altersstufe an und der Unterhaltsbetrag erhöht sich deshalb, wird die Verteilungsmasse entsprechend dem geschuldeten Unterhalt verteilt. Das Kind, das einen höheren Unterhalt beanspruchen könnte, erhält somit anteilig von der Verteilungsmasse mehr.

Der Berechnung liegt zunächst der geschuldete Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftigen Kindergeldes zugrunde. Der sich so ergebende Betrag wird mit der Verteilungsmasse multipliziert und dann durch den gesamten geschuldeten Betrag geteilt. Angenommen, das voreheliche Kind Ihres Mannes wird sechs Jahre alt und Ihre Kinder gehören dann noch der ersten Altersstufe an, ergibt sich folgende Berechnung:

Unterhalt – ½ Kindergeld

317 € – 92 € = 225 €

317 € – 92 € = 225 €

364 € – 92 € = 272 €,

macht zusammen 722 €.

225 € x 600 € : 722 € = 186,98 €

225 € x 600 € : 722 € = 186,98 €

364 € x 600 € : 722 € = 226,04 €

macht zusammen 600 €.

In diesem Fall bekämen Ihre Kinder je 186,98 Euro, das Kind aus erster Beziehung 226,04 Euro. Foto: Thilo Rückeis

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