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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Wie wird die Rente berechnet?

Ich möchte gern wissen, wie die Rente berechnet wird. Bekannte sagten mir, dass es besonders auf die letzten drei Jahre ankäme. Andere wiederum behaupteten, das ganze Arbeitsleben sei entscheidend.

Die gesetzliche Rente wird nicht nur aus den letzten – drei – Jahren vor dem Rentenbeginn berechnet, sondern aufgrund aller rentenrechtlichen Zeiten, die im gesamten Versicherungsleben absolviert wurden. In der Regel ist dies der Zeitraum vom 17. Lebensjahr bis zum Renteneintritt.

Als „stärkste" Zeiten fließen Beitragszeiten in die Rentenberechnung mit ein. Dies sind Zeiten, in denen Sie entweder eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben – und für die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden – oder Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden. Für den Rentenanspruch aus Beitragszeiten werden Verhältniswerte gebildet: Der individuelle Beitrag beziehungsweise Verdienst wird mit dem Durchschnittswert aller Versicherten verglichen. Dieser Durchschnittswert beträgt für 2007 rund 29 500 Euro.

Liegt der Verdienst bei diesem Betrag, ergibt dies einen Entgeltpunkt. So nennt man die Werteinheit zur Berechnung der Rentenanwartschaften. Liegt das Einkommen darüber, wird mehr als ein Entgeltpunkt verteilt, liegt der Verdienst darunter, ist der Wert kleiner als eins. So bringt ein Verdienst von rund 15 000 Euro brutto im Jahr einen halben Entgeltpunkt, rund 45 000 Euro ergeben eineinhalb Entgeltpunkte. Auf diese Weise werden alle Beitragszeiten bewertet.

Allerdings zählen nicht nur Pflicht- und freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung, sondern auch andere Zeiten. Zeiten der Kindererziehung etwa werden ebenfalls in der Rentenversicherung abgegolten. Hierfür zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein, die einem jährlichen Durchschnittsverdienst entsprechen; für ein nach 1991 geborenes Kind werden dem Rentenkonto drei Jahre gutgeschrieben. Dies ergibt aktuell einen monatlichen Rentenanspruch von über 78 Euro in den alten Bundesländern. Auch für Wehr- oder Zivildienst, Pflege oder beispielsweise den Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden vom entsprechenden Leistungsträger Rentenbeiträge gezahlt.

Daneben können aber auch bestimmte beitragsfreie Zeiten, Anrechnungszeiten genannt, etwa wegen Mutterschutz, Krankheit, Rehabilitation oder Ausbildung, in die Rentenberechnung einfließen. Diesen werden, vereinfacht ausgedrückt, Durchschnittswerte zugeordnet, die sich aus der Bewertung der Beitragszeiten ergeben.

Aus der Zusammenrechnung aller rechtserheblichen Zeiten ergeben sich Ihre Entgeltpunkte, aus denen dann die individuelle Rente in Euro und Cent errechnet wird. Die letzten Jahre vor der Rente können zwar wichtig sein, noch wichtiger ist jedoch ein durchgängiges Versicherungsleben und Beitragsbild über die gesamte Zeit. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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