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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Stiftung Warentest (Finanztest)

Beiträge zur VBL zurückfordern?

Ich war zwischen 1980 und 1984 im öffentlichen Dienst beschäftigt, danach nie wieder. Während dieser Jahre wurden für mich Beiträge zur Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) gezahlt. Jetzt werde ich bald 65 Jahre alt, bekomme daraus aber keine Rente. Die Beiträge werden mir auch nicht ausgezahlt, weil ich in jener Zeit keine eigenen Beiträge und auch keine Erhöhungsbeträge entrichtet habe beziehungsweise nicht entrichten musste. Kann ich etwas unternehmen?

Nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) können Sie eine Rente nur bekommen, wenn für Sie dort 60 Monate lang Beiträge beziehungsweise Umlagen eingezahlt wurden. Sie kommen allerdings nur auf 48 Monate. Wer beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Wartezeit zunächst noch nicht erfüllt hat, kann nur dann auf einen Rentenanspruch kommen, wenn er bis zum Ruhestand erneut im öffentlichen Dienst pflichtversichert beschäftigt wird und so die 60 notwendigen Beitragsmonate noch zusammenbekommt. Für den Anspruch werden alle Versicherungszeiten addiert.

Einen Anspruch auf eine Erstattung der für Sie eingezahlten Beiträge haben Sie wahrscheinlich auch nicht. Grundsätzlich steht zwar jedem, der die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfüllt hat, eine Auszahlung der Beiträge zu. Das gilt aber nur für bestimmte Beiträge.

Die vom Arbeitgeber gezahlten Umlagen sind nicht erstattungsfähig. Erstattet werden nach der Satzung einerseits die für die Zeit vor dem 1. Januar 1978 entrichteten Pflichtbeiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile an den Erhöhungsbeträgen. Ausgezahlt werden ferner die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1977 entrichteten Arbeitnehmeranteile an Erhöhungsbeträgen und die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1998 entrichteten Eigenanteile der Pflichtversicherten an der Umlage. Die vierte und letzte Gruppe der erstattungsfähigen Beiträge sind Einzahlungen für die Zeit vor dem 1. Januar 2002 zur freiwilligen Weiterversicherung. Foto: promo

an Susanne Meunier

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