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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Was ist die beste Steuerklasse?

Ich habe gelesen, dass Ehepaare jetzt auch beide die Steuerklasse IV wählen können. Mein Mann und ich haben bisher III und V. Sollen wir was ändern? Wir verdienen etwa gleich viel.

Für Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Steuerklassenwahl vor. Sie können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Neu ist das allerdings nicht.

Welche Wahl am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns, den beide im jeweiligen Kalenderjahr zusammen beziehen. Eine Faustregel besagt: Der Steuerklassenkombination III/V ist aus steuerlicher Sicht der Vorzug zu geben, wenn auf den weniger verdienenden Ehegatten bis zu 40 Prozent der Gesamtbezüge entfallen, der Besserverdienende also mehr als 60 Prozent des gesamten Bruttoarbeitslohns verdient. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, wie in Ihrem Fall, ist die Steuerklassenkombination IV/IV zu bevorzugen. Für die Jahressteuerschuld spielt das letztendlich aber keine Rolle, denn die einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts über die Höhe der zutreffenden Jahressteuer.

Zu beachten ist, dass die Steuerklasse auch die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld beeinflusst. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten deshalb geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Klasse III oder IV. Über die Auswirkungen sollte sich jeder deshalb vor dem Wechsel informieren. Wer die Steuerklasse wechseln möchte, muss das schriftlich vor dem 1. Januar bei der Gemeinde beantragen. Die Steuerklassen kann man zudem einmal im Jahr bis zum 30. November wechseln.

Ab dem Jahr 2010 wird es ein optionales Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare geben. Danach werden beide auf Antrag nach der Steuerklasse IV und nicht nur der Kombination III und V besteuert, ergänzt um einen Faktor. Dadurch kann der Splitting-Vorteil auf beide Ehegatten verteilt werden. Das ist aber sehr kompliziert.

an Wolfgang Wawro

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