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RECHTS Frage: Darf mein Mann Geld verplempern?

Gabriele Volmary, Fachanwältin für Familienrecht, antwortet auf Leserfragen.

Mein Mann und ich leben getrennt, sind aber noch nicht geschieden. Jetzt ist er mit unserem Sohn in die USA gefahren, um Ferien zu machen. Er hat sich komplett neu eingerichtet, und er hat sich außerdem noch ein neues Auto gekauft. Ich habe Angst, dass ich bei einer Scheidung weniger Zugewinnausgleich bekomme, wenn er so weitermacht. Was kann ich dagegen tun?

Wurde der Scheidungsantrag noch nicht gestellt, sollten Sie dies jetzt veranlassen. Der Tag, an dem Ihrem Mann der Scheidungsantrag zugestellt wird, ist der sogenannte Stichtag für die Berechnung des Zugewinns. Das dann noch vorhandene Vermögen stellt jeweils das Endvermögen des Ehegatten dar.

Gibt Ihr Ehemann danach Geld aus, mindern sich sein Endvermögen und somit auch Ihr Zugewinn nicht. Da jeder Ehegatte nur von dem Vermögen, das der andere während der Ehe erworben hat, partizipieren soll, darf er sein Vermögen, das er zu Beginn der Ehe hatte und das, was er während der Ehe ererbt oder als Voraus darauf bekam, vom Endvermögen abziehen. Hatte er vor Beginn der Ehe Schulden, die während der Ehezeit abgetragen wurden, ist dieser Betrag dem Endvermögen wieder hinzuzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für bereits laufende Scheidungsverfahren, sondern erst für die, die nach dem 1. September dieses Jahres begonnen haben.

Auch hinzugerechnet werden Beträge, die ein Ehegatte nach der Trennung verschwendet, anderen zuwendet, ohne dazu sittlich verpflichtet zu sein oder aber in der Absicht ausgibt, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.

Alle drei Voraussetzungen treffen auf die Handlungsweisen Ihres Mannes wohl nicht zu. Die Urlaubsreise mit dem Sohn wurde sicher nicht in schädigender Absicht unternommen. Der Pkw ist zum Stichtag noch vorhanden und gehört somit zum Endvermögen Ihres Mannes, ebenso der angeschaffte neue Hausrat, wenn er einen Vermögenswert darstellt. Die Höhe Ihres Zugewinnausgleichsanspruchs reduziert sich somit nur aufgrund der Reisekosten. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

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