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RECHTS Frage: Kassenbeiträge auf alle Einkünfte?

Frage an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Kürzlich habe ich mir meine Lebensversicherung auszahlen lassen. Jetzt will meine Kasse darauf Beiträge erheben. Darf sie das?

Die Kassen dürfen von freiwillig versicherten Mitgliedern Beiträge auf alle Einkommensarten erheben, auch auf ausgezahlte Lebensversicherungen. Arbeitnehmer sind freiwillig versichert, wenn ihr Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49 950 Euro im Jahr liegt. Die Beitragsbemessung endet allerdings bei 45 000 Euro im Jahr. Diese freiwillig Versicherten zahlen also schon auf Basis ihres Gehalts den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und müssten auf andere Einkommensarten keinen Beitrag mehr entrichten. Im Alter sind sie üblicherweise pflichtversichert in der GKV. Dann sind nur ihre gesetzliche Rente und Betriebsrenten beitragspflichtig. Auch noch als Rentner freiwillig versichert sind dagegen meist gesetzlich versicherte ehemalige Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die nicht in mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte ihres Berufslebens gesetzlich krankenversichert waren.

Erhalten diese Rentner eine Einmalzahlung aus einer Lebensversicherung, müssen sie darauf wie auf alle Einkommensarten außer einer gesetzlichen Rente (hier erhalten sie einen Zuschuss) volle Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung entrichten. Bis Ende 2008 konnte jede Kasse selbst regeln, welche Beiträge sie bei freiwillig Versicherten von welchen Einkommensarten erhebt. Teilweise wollten die Kassen bei Lebensversicherungen einen Beitrag auf die volle Summe, manchmal zerlegten sie die Summe fiktiv in 120 Teilbeträge und erhoben auf die Teilsummen jeweils einen monatlichen Beitrag. Dass dies zulässig war, hat das Bundessozialgericht gerade bestätigt ((Az: B 12 KR 28/08 R).

Seit dem 1. Januar 2009 ist generell der neue GKV-Spitzenverband für die Regelung der Beitragserhebung zuständig. Von einer privaten Rente müssen freiwillig Versicherte seither immer auf den gesamten Betrag Beiträge zahlen. Bei Einmalzahlungen wird die Summe auf 12 Monate umgerechnet. Erhält ein freiwillig versicherter Rentner etwa 60 000 Euro aus einer Lebensversicherung, zahlt er über 12 Monate jeweils auf zusätzlich 5000 Euro Beiträge, allerdings gekappt bei der Beitragsbemessungsgrenze. Verfügt dieser Rentner beispielsweise über eine private Rente von 1000 Euro sowie 500 Euro Mieteinnahmen pro Monat, würde er durch die addierten 5000 Euro ein Jahr lang monatlich fiktiv auf ein Einkommen von 6500 Euro kommen, von denen 3750 Euro zum Beitrag herangezogen würden. Für seine Krankenkasse fielen dann 14,3 Prozent an (ermäßigter Satz ohne Krankengeld), für seine Pflegeversicherung noch einmal 1,95 Prozent (Kinderlose 2,2 Prozent). Dieser Rentner käme damit in den zwölf Monaten auf einen Beitrag von rund 610 Euro statt sonst 243,75 Euro.

an Susanne Meunier

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