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RECHTS Frage: Wie spare ich Kassenbeiträge?

Nachgefragt bei Susanne Meunier , Finanztest (Stiftung Warentest)

Wir sind ein Ehepaar, beide Anfang 70. Ich habe meiner Frau, die immer Hausfrau war, eine private Rentenversicherung gekauft. Durch die Rentenzahlungen ist sie aus der kostenlosen Familienversicherung herausgefallen und muss seither Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Wenn wir die Rentenversicherung wieder kündigen, erhalten wir das noch vorhandene Kapital zurück, weil wir das so vereinbart haben, aber natürlich mit Verlust. Müsste meine Frau dann noch weiter wie bei Betriebsrenten bis zum Ablauf von zehn Jahren Beiträge zahlen?

Nein. Wenn Sie den Vertrag zurückkaufen, das Geld anderweitig anlegen und die Zinsen dann auf Ihren Namen laufen, wird Ihre Frau wieder familienversichert sein und keine Beiträge mehr zahlen. Rechnen Sie aber gut nach, ob der Verlust beim Rückkauf im Vergleich zu den gesparten Beiträgen nicht sogar höher wäre.

In diesem Jahr endet eine Familienversicherung, wenn das mitversicherte Familienmitglied über ein eigenes, monatliches Einkommen von 360 Euro im Monat verfügt. Der Wert wird gelegentlich angepasst. Seine Größe entspricht immer einem Siebtel des jeweiligen Durchschnittseinkommens in Deutschland im Monat, das derzeit bei etwa 2500 Euro liegt. Zur besseren Teilmöglichkeit wird das Durchschnittseinkommen auf den nächsten Betrag aufgerundet, der durch 420 teilbar ist.

Ihre Frau ist heute freiwillig krankenversichert und nicht pflichtversichert. Der Grund: Sie war vorher familien-, aber nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei freiwillig versicherten Rentnern zählen auch eine private Rente, wie auch Zinsen oder Mieteinnahmen als beitragspflichtiges Einkommen. Nicht zu verwechseln ist dieses Einkommen mit dem aus einem 400-Euro-Job. Bei einem „Mini-Job“ entrichtet der Arbeitgeber für gesetzlich Versicherte einen pauschalen Kassenbeitrag, aus dem kein eigenes Versicherungsverhältnis entsteht.

Im Fall Ihres Todes würde Ihre Frau als Empfängerin einer Witwenrente pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner werden. Dann müsste sie nur noch auf die gesetzliche Witwenrente und eventuelle betriebliche Hinterbliebenenrenten Beiträge zahlen, auf sonstige Einkünfte wie Zinsen oder eine private Rente nicht. Foto: promo

an Susanne Meunier

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