zum Hauptinhalt

Rechtsfrage: Habe ich noch Zeit für die Steuer?

Am 31. Mai endet die Frist für die Steuererklärung 2009. Steuerberater Wolfgang Wawro erläutert, wie Sie Sanktionen durch das Finanzamt vermeiden können.

Ich habe meine Steuererklärung in den vergangenen Jahren stets vom Steuerberater machen lassen und musste meine Unterlagen daher erst zum Jahresende abgeben. Ich würde meine Erklärung dieses Jahr aber gern selbst machen, mir fehlen allerdings noch Unterlagen, um die Frist 31. Mai zu halten, die heute endet. Muss ich beim Finanzamt ausdrücklich eine Fristverlängerung beantragen oder ist das nicht nötig, weil das Finanzamt ja sowieso erst im November oder Dezember mit meiner Erklärung rechnet?

Die Fristverlängerungen bis zum Jahresende gelten nur für die steuerberatenden Berufe. Wer nicht steuerlich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein vertreten wird, ist an die gesetzliche Abgabefrist zum 31. Mai 2010 für die Steuererklärung 2009 gebunden.

Eine kurzfristige Überschreitung bleibt zwar meist ohne Folgen. Sie sollten aber dennoch beim Finanzamt eine Fristverlängerung geltend machen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, den gesetzlichen Termin einzuhalten. Ein kurzer Brief mit Gründen für die Verzögerung und die Beantragung einer stillschweigenden Fristverlängerung reicht aus und erspart dem Finanzamt die Antwort bei Akzeptanz. Meist genügt auch eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt.

Wer trotz Erinnerung seine Steuererklärung nicht oder später einreicht, muss mit Sanktionen rechnen. Das Finanzamt kann Zwangsgeld androhen und danach auch festsetzen. Es kann auch einen Verspätungszuschlag erheben, der bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen kann. Grundlage ist hier nicht die Steuernachzahlung von zum Beispiel 1000 Euro oder auch ein Erstattungsanspruch, sondern die festzusetzende Steuer von beispielsweise 12 000 Euro im Jahr. Dann wird der Verspätungszuschlag schon bei bescheidenen zwei Prozent 240 Euro betragen. Schließlich kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen.

Falls Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, weil Sie vielleicht nur Arbeitslohn und keine weiteren Einkünfte oder Lohnersatzleistungen beziehen, gilt für Sie die sogenannte Antragsveranlagung. In einem solchen Fall haben Sie vier Jahre Zeit; für die Steuererklärung für das Jahr 2009 also bis zum 31. Dezember 2013. Doch zögern Sie nicht. Wer weiß, was dann der Euro noch wert ist.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false