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Rechtsfrage: Mehr Rente durch den Wehrdienst?

Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund darüber, ob sich der Dienst an der Waffe für die Altersvorsorge lohnt.

Nach meinem Abitur werde ich zur Bundeswehr gehen und meinen Grundwehrdienst ableisten. Wie sieht es denn in dieser Zeit mit der Rente aus?

Als Wehrdienstleistender sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die notwendigen Pflichtbeiträge übernimmt der Bund für Sie. Berechnet werden die Beiträge – und somit die späteren Rentenanwartschaften für diese Zeit – aber nicht nach Ihrem Wehrsold, sondern nach feststehenden Werten.

Die beitragspflichtigen Einnahmen, aus denen Beiträge berechnet und gezahlt werden, sind gesetzlich festgelegt. Und zwar für Zeiten ab dem 1. Januar 2000 mit 60 Prozent der „Bezugsgröße“. Dies ist ein zentraler Wert der Sozialversicherung, eine dynamische, sich jährlich verändernde Rechengröße. Im Jahr 2010 beläuft sich die Bezugsgröße West auf 2555 Euro monatlich, also 30 660 Euro jährlich. Diese Werte gelten sowohl für einen Grundwehrdienst in Westdeutschland als auch für einen Wehrdienst in Ostdeutschland, wenngleich in Ostdeutschland die Beiträge aufgrund der etwas niedrigeren Bezugsgröße Ost geringer sind. Im Westen wird ein jährliches „fiktives“ Einkommen von 18 396 Euro für die Rente zugrunde gelegt (60 Prozent von 30 660 Euro). Hiernach werden vom Bund die Beiträge überwiesen.

Wie errechnet sich daraus der Rentenanspruch? Die Berechnungsschritte hierfür lauten wie folgt: Individueller Verdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert ergibt die Monatsrente. Im konkreten Fall bedeutet das: 18 396 Euro geteilt durch 32 003 Euro – das ist das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten für das Jahr 2010 – macht 0,5748 „Entgeltpunkte“, also den Verhältniswert vom persönlichen zum durchschnittlichen Einkommen. Das Ganze wird multipliziert mit dem vom Gesetzgeber festgelegten „aktuellen Rentenwert“ von 27,20 Euro für Westdeutschland (im Osten etwas weniger) und ergibt einen monatlichen Rentenanspruch von 15,63 Euro.

Stefan Braatz

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