zum Hauptinhalt

Rechtsfrage: Wer ist für die Reha zuständig?

Rechtsfrage an Stefan Braatz D

Nach längerer Arbeitslosigkeit bin ich jetzt schon eine Weile erkrankt. Vermutlich werde ich meinen bisherigen Beruf gar nicht mehr ausüben können. Ich möchte mich daher umfassend über meine bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinsichtlich einer Reha beraten lassen. Wer unterstützt mich hierbei?

Für Sie könnte entweder eine medizinische Rehabilitation oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, früher berufsfördernde Leistung genannt, von der Rentenversicherung in Betracht kommen. Hierzu müsste in einem Antragsverfahren geprüft werden, ob die persönlichen, also medizinischen, und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Medizinische Voraussetzungen werden durch ärztliche Unterlagen oder Untersuchungen geprüft. Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen Sie beispielsweise der Rentenversicherung eine bestimmte Zeit angehört haben oder Erwerbsminderungsrente beziehen. Denn Reha-Leistungen der Rentenversicherung sind nur möglich, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist oder Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr ausüben können.

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich beraten lassen. Daher wäre ein persönliches Gespräch in einer „Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation“, die es in den meisten Städten gibt, empfehlenswert. Dort stehen Ihnen Ansprechpartner der verschiedenen Reha- Träger zur Verfügung – schließlich können als Leistungsträger die Deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft infrage kommen.

Grundsatz bei der Beratung in einer Gemeinsamen Servicestelle ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen, sondern gleich dort umfassend informiert wird. Dies ist unabhängig davon, welchem Rehaträger die Servicestelle organisatorisch zugeordnet ist.

Konkret wird der Ratsuchende in der Gemeinsamen Servicestelle über Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Reha-Leistungen beraten. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und auch geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen letztlich zuständig ist.

Die Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen helfen beim Stellen der notwendigen Anträge, leiten die Formblätter an den zutreffenden Rehabilitationsträger weiter und stehen den Betroffenen auch im weiteren Verlauf unterstützend zur Seite. Als zusätzliches, trägerübergreifendes Beratungs- und Unterstützungsangebot sind die Gemeinsamen Servicestellen auch Anlaufstellen für Arbeitgeber und Ärzte bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Die Internetseite www.reha-servicestellen.de enthält ein umfassendes Verzeichnis aller Servicestellen. Dort finden Sie gegliedert nach Bundesland, Ort und Träger auch Ihre nächstgelegene Anlaufstelle. Foto: Kai-Uwe Heinrich

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false