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Wirtschaft: Rentabler mit Riester

Altersvorsorge mit staatlicher Hilfe zahlt sich aus – denn die neue Abgeltungsteuer greift nicht

Die Riester-Rente zählt zu den Gewinnern der neuen Abgeltungsteuer. Ab 2009 soll auf alle Kapitalerträge – also Gewinne, Dividenden und Zinsen – eine 25-prozentige Pauschalsteuer erhoben werden. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Das neue Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen. Nimmt es auch die letzten parlamentarischen Hürden, dann müssen vor allem Anleger, die mit Fonds und Zertifikaten für ihr Alter sparen, später einen guten Teil ihrer angesparten Gewinne wieder an den Staat abtreten.

Nicht so bei der Riester-Rente: Da sie der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegt, entfällt die Abgeltungsteuer. „Damit ist die Riester-Rente gewaltig im Vorteil“, ist sich Susanne Meunier, Expertin für Altersvorsorge bei der Stiftung Warentest, sicher. Erträge und Zinsen sind während der Einzahlungsphase komplett steuerfrei. Zusätzlich können die Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.

Die Steuerpflicht beginnt erst in der Auszahlungsphase: Der Sparer erhält bei einem Riester-Vertrag eine monatliche Rente, die dann nach dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Meunier: „Diese Steuerstundung macht die Attraktivität von Riester aus, denn der Steuersatz eines Rentners liegt in den meisten Fällen unter den Sätzen von Berufstätigen.“ Zudem kann der Sparer, wenn die Rente beginnt, 30 Prozent des Kapitals aus seinem Riester-Vertrag entnehmen, ohne dass eine Abgeltungsteuer anfällt. Allerdings muss er das Geld nach seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Je nach Zeitpunkt des Renteneintritts und Rentenhöhe ist es sehr wahrscheinlich, dass er unter dem Satz der Abgeltungsteuer liegt.

Wer dagegen künftig privat mit einem Bank- oder Fondssparplan Geld für das Alter zurücklegt, tut dies aus seinem Netto- Einkommen, also aus bereits versteuertem Geld. Dazu muss er ab 2009 auf Ausschüttungen und Zinsen schon während der Laufzeit den Abgeltungssatz zahlen – allerdings nur für Anlagen, die auch ab 2009 gekauft werden. Käufe aus früheren Jahren werden nach den alten Steuergesetzen behandelt – selbst dann, wenn sie beispielsweise erst 2020 verkauft werden: Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei.

Für alle Neufälle ab 2009 gilt jedoch: Mit der neuen Abgeltungsteuer zwackt sich der Fiskus durch den hohen Zinseszinseffekt am Ende ein gewaltiges Stück vom Fondssparplan ab. Das zeigt ein Rechenbeispiel: International anlegende Aktienfonds erwirtschafteten in den letzten 30 Jahren, so die Statistik des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), im Schnitt 8,4 Prozent jährlich. Wer über diesen Zeitraum monatlich 100 Euro für die Rente zurückgelegt hatte, hätte knapp 153 000 Euro auf dem Konto, obwohl er nur 36 000 eingezahlt hat. Überträgt man diese Wertentwicklung auf die Zukunft, dann gingen nach dem Verkauf der Fondsanteile rund 30 000 Euro Abgeltungsteuer direkt an den Staat, was die Vorteile der im Schnitt risiko-, aber auch renditereicheren Fondssparpläne zunichte machen würde.

Allerdings ist hier offenbar noch nicht das letzte Wort gesprochen. Führende Finanzpolitiker der Koalition, die jedoch nicht zitiert werden möchten, sehen „akuten Handlungsbedarf“. Im Bundestag ist daher zu diesem Thema eine große Anhörung geplant. Gerade langfristige Fondssparpläne, die der privaten Altersvorsorge dienen, könnten also noch von der Abgeltungsteuer teilweise oder ganz befreit werden. Auch international beziehungsweise im benachbarten Ausland gäbe es Gewinnsteuern meist nur für Dividenden und Zinsen, während langfristige Wertzuwächse entweder steuerfrei seien oder zumindest einem ermäßigten Steuersatz unterlägen, unterstreicht BVI-Präsident Wolfgang Mansfeld. So gebe es in Frankreich eine Freigrenze für Veräußerungsgewinne von 15 000 Euro im Jahr, in Großbritannien einen jährlichen Freibetrag von rund 12 000 Euro. Bereits bei einer Haltedauer von mehr als zwei Jahren müsse dort nur noch ein Viertel des Gewinns der Steuer unterworfen werden.

Gleichzeitig rechnet der BVI vor, wie attraktiv ein Riester-Sparvertrag sein kann: So verfügt ein Ehepaar mit zwei Kindern, das 30 Jahre lang den Höchstbeitrag in einem Riesterprodukt spart (davon 20 Jahre mit Kinderzulage), am Ende über 166 900 Euro für die Rente. Ohne staatliche Zulagen wären es nur 119 100 Euro, also 40 Prozent weniger. Dabei ist ein jährlicher Wertzuwachs von sechs Prozent vorausgesetzt. Bisher haben vor allem Riester-Fonds-Produkte sogar deutlich besser abgeschnitten. Laut Stiftung Warentest schaffte die Uni-Profi-Rente der Fondsgesellschaft Union Investment zwischen Juli 2002 und September 2006 jedes Jahr ein Plus von 9,5 Prozent – bei einem Bruttoeinkommen von 52 000 Euro, aber unabhängig davon, wie alt der Sparer war. Die Rendite der DWS-Top- Rente aus dem Haus der Deutschen Bank lag bei 20-Jährigen (also mit höherem Aktienanteil) bei 8,9 Prozent pro Jahr, bei einem Eintrittsalter von 50 (mit hohem Anteil an Festverzinslichen im Depot) bei 5,9 Prozent. Langfristig kalkuliert Union Investment etwa mit gut sieben Prozent jährlich, klassische Versicherer rechnen etwa mit vier bis fünf Prozent.

Wie viel bei der Riester-Rente am Ende der nachgelagerten Besteuerung zum Opfer fällt, hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Renteneintrittsjahr, von der Höhe der Rente und davon, ob neben der gesetzlichen und der Riester-Rente weitere Einkünfte vorhanden sind. Aktuell zahlen Neurentner auf 54 Prozent ihrer Rente Steuern – aber nur für jenen Rentenanteil, der über 1500 Euro liegt. Ein Rentner-Ehepaar zahlt also bei bis zu 37 800 Euro gar keine Steuern. Wer erst 2020 in Rente geht, wird dann 80 Prozent versteuern müssen, ab 2040 sind es 100 Prozent.

Veronika Csizi

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