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Sonderaktionen: Die Preistricks des Handels

Billig, billig, billig: Nicht jeder Sonderpreis ist wirklich günstig, nicht jede Rabattaktion lohnt sich - wie Verbraucher verführt werden.

Alles wird teurer. Um 2,8 Prozent sind die Preise im Februar gestiegen, meldete das Statistische Bundesamt am vergangenen Freitag. Wieder einmal. Denn bereits am Jahresanfang hatten die Preise denselben Sprung gemacht. Kein Wunder, dass immer mehr Verbraucher sparen wollen und müssen. Doch viele Sonderangebote entpuppen sich als Falle. Wir sagen Ihnen, mit welchen Tricks uns der Handel täglich verführt.

TRICK 1: NUR DIE MILCH IST BILLIG

Viele Kunden kaufen gern bei Discountern, die günstige Handelsmarken, gleichzeitig aber auch Markenprodukte anbieten. Die Vorstellung des Kunden: Wenn Milch, Butter und Brot günstig sind, wird es der Rest wohl auch sein. Doch das ist oft ein Trugschluss. Marketing-Experten nennen das den Eckartikeleffekt: Nur wenige preisgünstige Produkte im Sortiment reichen, um ein ganzes Geschäft billig erscheinen zu lassen.

TRICK 2: DIE 99-CENT-MASCHE

Um einen Preis besser vergleichen zu können, haben wir sogenannte Preisschwellen im Kopf. Die Milch für 99 Cent ist günstig – kostet sie einen Euro, empfinden wir sie als teuer. Das ist der Grund, warum der Handel die Preise von mehr als 70 Prozent seiner Waren mit einer Neun enden lässt.

TRICK 3: TEURES AUF AUGENHÖHE

Die Platzierung der Artikel im Regal: Teure Markenware legen die Händler gern auf Augenhöhe. Ein Blick nach ganz oben und unten lohnt deshalb. Hier werden Produkte angeboten, die bis zu 30 Prozent günstiger sind.

TRICK 4: SONDERANGEBOTE

Die nächste Falle heißt Sonderangebote. Sobald ein Produkt mit einem roten Preisschild geschmückt ist, schlägt unser Gehirn Rabatt-Alarm. So erging es auch Eveline Beyer (Name geändert) beim Einkauf im Drogeriemarkt. „Auf dem Duschgel klebte ein rotes Sonderpreisschild. 1,29 Euro sollte es noch kosten“, erzählt sie. Als sie dann das rote Schild abzog, war die Enttäuschung groß, denn „vorher hatte es auch schon so viel gekostet“. Trotzdem sieht Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale (VZ) Berlin wenig Chancen für Eveline Beyer, den Drogeriemarkt zu belangen. „Die Händler haben viele Erklärungen dafür parat, wie solche Preisschilder auf den Artikel gekommen sind“, weiß sie aus Erfahrung. Etwa die, dass das Duschgel versehentlich mit dem Zahnpastapreis ausgezeichnet wurde.

TRICK 5: TIEFPREISGARANTIEN

Auch unverbindliche Begriffe wie „Preisschlager“ oder „Traumpreis“ sollen den Kunden zum Kauf verführen – in Wahrheit handelt es sich aber meist nicht um ein günstigeres Produkt. Auch bei den sogenannten Tiefpreisgarantien der Händler sollte man vorsichtig sein, sagt Susanne Nowarra. Bei Tiefpreisgarantien werben die Händler mit einer Geld-zurück-Garantie, sollte der Kunde dasselbe Produkt beim Konkurrenten günstiger entdecken. Diese Rechnung geht jedoch nicht immer auf: Den garantiert niedrigen Preis bieten die Händler nämlich manchmal nur für ihre ohnehin günstigere Handelsware, warnt Nowarra – und die ist dann nicht mit Produkten anderer Händler vergleichbar.

TRICK 6: MONDPREISE

Auch durch Werbung mit falschen Preisen werden Kunden in die Irre geführt. Auf dem Schild ist dann der alte, höhere Preis durchgestrichen, darunter steht ein neuer günstigerer. Doch leider stimmt der alte, hohe Preis manchmal gar nicht. Ein klarer Gesetzesverstoß, sagt Verbraucherschützerin Nowarra. „Es ist verboten, mit Preisen zu werben, die vor der Sonderpreisaktion niemals verlangt worden sind.“ Das Problem: In der Praxis kann die sogenannten Mondpreise „aber niemand nachweisen“, bedauert Nowarra.

Weitere Variante: Rabattaktionen – beliebt im Elektronikhandel, bei Bau- und Möbelmärkten. Doch auch hier kann es Enttäuschungen geben. So hatte sich ein Kunde bei Möbel Höffner den Preis für eine Kinderzimmereinrichtung aufgeschrieben und auf eine geplante Rabattaktion gewartet. „Während der Aktion war der Preis für die Möbel abzüglich des Jubiläumsrabatts dann aber teurer als vor der Rabattaktion“, berichtet Nowarra. Möbel Höffner erklärte das damit, dass der vom Kunden notierte Preis ein Sonderangebot gewesen sei, das vor der Jubiläumsaktion schon nicht mehr gültig gewesen sei. Die VZ Berlin überzeugte das nicht. Sie klagte und bekam vor Gericht Recht. Zum konkreten Fall wollte Möbel Höffner keine Stellung nehmen.

Auch die Elektronikkette Media-Markt arbeitet gern mit Aktionen. Erst vor kurzem hat Media-Markt damit geworben, den Kunden die Mehrwertsteuer zu erlassen, und eine Preissenkung um 19 Prozent versprochen. Doch unterm Strich sah das dann teilweise anders aus. Bei einigen Produkten schien das Unternehmen die Preise vor dem Rabattabzug hochgesetzt zu haben.

Das bemerkte Tagesspiegel-Leser Kai Bauer (Name geändert) beim Preisvergleich. „Ich wollte eine mobile Festplatte kaufen“, erzählt er. Weil er von der Rabattaktion erfuhr, verschob er den Kauf. „Am Aktionstag sah ich dann, dass dasselbe Gerät abzüglich der 19 Prozent Rabatt teurer war, als zuvor berechnet.“ Ein Verkäufer habe ihm erklärt, dass „die Preise immer mal wieder hoch- und runtergesetzt würden“, erzählt der Fotograf. Media-Markt wollte zum einzelnen Fall keine Stellung nehmen, betonte aber, dass die Preise immer in Bewegung seien. Da man ständig auf den Markt reagiere, sei es möglich, dass sich die Preise änderten.

Tina-Marlu Kramhöller

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