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Sozialrichter Marcus Howe.

©  Doris Spiekermann-Klaas

Sozialrichter: "Die Klageflut bei Hartz IV ebbt nicht ab"

Jede Reform wirft Fragen auf. Sozialrichter Marcus Howe über die Hartz-IV-Klagewelle.

Die Hartz-IV-Klagewelle ist nicht zu stoppen. Im Sommer wurde das 100 000. Verfahren beim Berliner Sozialgericht gezählt. Was erwarten Sie für dieses Jahr?

Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Es spricht alles dafür, dass die Klageflut auch 2011 nicht abebbt. Jedes neue Gesetz wirft ja neue Fragen auf, und die Antworten suchen die Bürger bei Gericht. Die Hartz-IV-Reform enthält zum Beispiel eine Vielzahl von auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen, die erst noch geklärt werden müssen. Abzuwarten bleibt schließlich, wie die Jobcenter die Umstellung auf die neuen Regelungen bewältigen werden.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Seit Jahren erzielen bei Hartz- IV-Verfahren rund 50 Prozent der Kläger zumindest einen Teilerfolg. Anders gesagt: An rund der Hälfte der Klagen war etwas dran. Das ist deutlich mehr als in anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel der Rentenversicherung, wo die Erfolgsquote nur bei rund 30 Prozent liegt.

Worauf ist die Fehlerhaftigkeit der Bescheide zurückzuführen?

Natürlich beruhen viele Klagen einfach auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Da wäre mancher Streit vermeidbar, wenn das Gesetz klarer wäre, zum Beispiel beim Anspruch auf Mietübernahme. Andererseits stellen wir auch immer wieder Verwaltungsfehler fest. Bescheide sind unbestimmt oder enthalten falsche Berechnungen. Rechtsfolgenbelehrungen sind ungenau. Bearbeitungsfristen werden nicht eingehalten. Viele Klagen wären vermeidbar, wenn Kläger und Jobcenter vor Anrufung des Gerichts in einem gemeinsamen Gespräch eine Lösung suchen würden.

Worum wird am meisten gestritten?

Es geht vor allem um Einkommensanrechnung, Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen, Unterkunftskosten und die Nichteinhaltung gesetzlicher Bearbeitungsfristen durch die Jobcenter.

Was müssen Betroffene beachten, wenn sie eine Klage einreichen wollen? Wie lange müssen sie auf eine Entscheidung warten?

Sobald man vom Jobcenter einen Widerspruchsbescheid erhalten hat, hat man einen Monat Zeit, um seine Klage schriftlich bei Gericht einzureichen oder in der Rechtsantragstelle des Gerichts niederschreiben zu lassen. Einen Rechtsanwalt braucht man hierfür nicht. Dann dauert es durchschnittlich rund neun Monate, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Eilverfahren werden deutlich schneller bearbeitet, in ungefähr einem Monat. Sie setzen aber eine schwerwiegende, dringend zu beseitigende Notlage voraus. Das wird leider immer wieder übersehen.

Marcus Howe (42) ist Sozialrichter und seit 2009 Sprecher des Berliner Sozialgerichts, des größten Sozialgerichts in Deutschland. Mit Howe sprach Sigrid Kneist.

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