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Eigenheim-Finanzierung

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Staatliche Förderung: Riester für den Bau

Die Riester-Förderung wird ausgedehnt, auch auf Immobilien. Für wen lohnt sich welche Sparvariante?

300 Euro Zulage für jedes ab 2008 geborene Kind, demnächst 100 Euro Startgeld für junge Riester-Einsteiger unter 21 Jahren und eine Förderung auch für Frührentner: Schritt für Schritt wird die Riester-Rente ausgedehnt.

WER GEFÖRDERT WIRD

Bislang bekommt jeder die Riester-Förderung, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat oder Arbeitslosengeld erhält. Auch Mütter und Väter in der Elternzeit sind förderberechtigt, zudem alle Beamten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Es fehlen noch die Selbstständigen. Sie können nur indirekt über ihren geförderten Ehepartner profitieren, obwohl gerade viele Existenzgründer ohne Zusatzvorsorge im Alter sehr knapp bei Kasse sein dürften.

WAS WOHN-RIESTER IST

Beschlossene Sache ist dagegen die umfangreiche Aufnahme des Baus oder Kaufs der eigenen vier Wände in den Förderkatalog. Die staatlichen Zulagen sollen direkt zur Tilgung eines Darlehens zur Finanzierung eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung verwendet werden können. Sparer werden zu diesem Zweck das gesamte auf einem herkömmlichen Riester-Vertrag gesparte Vermögen entnehmen und als Eigenkapital einsetzen können. Und anders als nach dem schon bisher geltenden „Entnahmemodell“ müssen sie das Geld nicht wieder auf ein Riester-Konto zurückzahlen.

Im Alter wird der Staat aber wie bei allen Riester-Sparern auch bei den Eigenheimbesitzern seine Hand wieder aufhalten: Rechnerisch werden die geförderten Vorsorgebeiträge bis zum Rentenbeginn auf ein fiktives Konto gebucht. Danach kann der Hauseigentümer entweder 70 Prozent des Kontostands sofort versteuern. Oder er begleicht die Steuerschuld während seines Ruhestands in Raten, dann aber in voller Höhe. Viele Details der neuen Immobilienförderung sind noch offen, doch an den vereinbarten Eckpunkten wird sich voraussichtlich nichts mehr ändern. Die Gesetzesänderung soll bis Mitte 2008 verabschiedet werden und dann rückwirkend ab Januar 2008 gelten.

WARUM RIESTERN SICHER IST

Mit einer Riester-Rente gehen Sparer so gut wie kein Risiko ein, egal, ob sie einen Riester-Fondssparplan, einen Riester-Banksparplan oder eine Riester-Rentenversicherung wählen. Riester-Gespartes ist Hartz-sicher, und wer zwischendurch nicht zahlen kann oder will, darf aussetzen. Die Förderung ist für alle Produktarten gleich. Jeder Anbieter garantiert, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld vorhanden ist. Sicher ist nicht nur das, was der Sparer selbst überwiesen hat, sondern auch das, was der Staat über die Jahre mit seinen Zulagen beigetragen hat.

WIE DER STAAT HILFT

Ab diesem Jahr kann jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt, bis zu 154 Euro Zulage vom Staat bekommen, sofern er vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens minus der ihm zustehenden Zulagen selbst aufbringt. Pro kindergeldberechtigtem Kind kann ein Elternteil 185 Euro dazu erhalten. Für ab diesem Jahr geborene Kinder steuert der Staat für die Mutter oder den Vater sogar 300 Euro Kinderzulage im Jahr bei. Das, was Sparer selbst einzahlen, können sie von der Steuer absetzen. Maximal werden 2100 Euro Gesamtbeitrag im Jahr gefördert. Die staatliche Hilfe ist ein Anlageturbo: Selbst wenn ein Riester-Vertrag keine Zinsen bringt, geht es durch Zulagen und Steuervorteile aufwärts. Manche Vertragsarten eignen sich für die einen Kunden besser als für andere. Einen Überblick über die dann jeweils günstigsten Angebote finden Sparer unter www.test.de, der Homepage der Stiftung Warentest.

WELCHE VARIANTEN ES GIBT

Riester-Banksparpläne sind preiswert, flexibel und gut kalkulierbar, aber rar gesät. Fondssparpläne bieten zwar deutlich bessere Chancen, dafür wissen die Kunden beim Banksparplan aber sicher, dass sie einmal mehr als die Einzahlungen herausbekommen. Gerade für Riester-Sparer, die ein Eigenheim planen, sind Riester-Banksparpläne erste Wahl. Sie sind gut kalkulierbar und haben niedrige Kosten, Verluste bei einer späteren Entnahme sind ausgeschlossen. Ob der neue „Wohn-Riester“ günstiger sein wird, bleibt abzuwarten. Weil Banksparpläne immer einen Ertrag liefern, eignen sie sich auch für ältere Sparer, die mit ihrer Altersvorsorge nichts riskieren wollen. Die staatliche Förderung aus Zulage und steuerlichem Sonderausgabenabzug erhöht die Rendite ohne Risiko.

Bei Riester-Fondssparplänen fließen die Anlagebeträge in Investmentfonds. Offensive Riester-Fondssparpläne – mit Aktienschwerpunkt – eignen sich für jüngere Sparer. Bei langem Anlagehorizont lassen sich Börsentiefs überbrücken. Kunden profitieren davon, dass die Renditeaussichten der Aktienfondssparpläne auf lange Sicht besser sind als die von Zinsanlagen. Ältere Kunden sollten eher auf defensive Fonds setzen. Dann ist das Risiko nicht zu groß, das Kapital in schlechten Börsenzeiten mit Verlust herauslösen zu müssen. Die Garantie, dass alle Einzahlungen erhalten bleiben, gilt nur bis zum Ende der Laufzeit. Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer fällt bei Riester-Fondssparplänen nicht an. Das gilt auch für Verträge, die nicht gefördert werden, weil der Sparer nicht förderberechtigt ist oder seinen Förderanspruch schon in einem anderen Vertrag nutzt.

Riester-Rentenversicherungen
sind die meistverkauften Produkte – wohl auch weil die Versicherer das Geschäft am stärksten betreiben. Für die Kunden gibt es wenig Grund, diese Produktvariante vorzuziehen. Sie ist weniger flexibel als ein Bank- oder Fondssparplan, weil die Abschlusskosten im Vergleich zu Sparplänen oft hoch sind. Das spüren Sparer, die den Anbieter wechseln. Was sie in den ersten Jahren für die Vertragskosten bezahlt haben, ist verloren. Nur wer den Vertrag mit dem anfangs vereinbarten Beitrag bei seinem Versicherer durchhält, riskiert nichts. Am Ende der Einzahlungsphase hat er vielleicht genauso viel oder sogar mehr zusammen als mit einem Fonds- oder Banksparplan.

Was Sparer zahlen müssen. Sparer überweisen ihre Riester-Beiträge aus dem Nettoeinkommen. Sozialabgaben gehen vorher ab, Steuern auch. Die Steuern können sich Sparer im darauffolgenden Jahr zurückholen. Sie werden erstattet, wenn sie in ihrer Steuererklärung das Formular für den Altersvorsorge-Sonderausgabenabzug ausfüllen und eine Bestätigung ihres Anbieters über ihren Beitrag beifügen. Auf die spätere Riester-Rente fallen keine Sozialabgaben an. Eine Ausnahme gilt nur für die wenigen Rentner, die im Alter freiwillig krankenversichert sind. Dagegen ist die komplette Riester-Rente später steuerpflichtig.

Wann man an sein Geld kommt. Eine Riester-Rente beginnt nicht vor dem 60. Geburtstag des Sparers. Vorgesehen ist eine lebenslange Rente. Sparer dürfen bis zu 30 Prozent ihres Kapitals vor Auszahlungsbeginn entnehmen, wenn ihr Vertrag dies zulässt. Kunden mit einem Sparplan können statt einer lebenslangen Rente aus dem gesamten Geld zunächst einen Auszahlplan wählen und ratenweise Geld beziehen. Das hat den Vorteil, dass sie das Restkapital vererben können. Ein Teil des Kapitals muss für eine lebenslange Rente ab 85 Jahren reserviert werden. Rentenversicherungen laufen von vornherein auf die Zahlung einer monatlichen Rente hinaus.

Susanne Meunier

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