zum Hauptinhalt
298529_0_32eaa32b.jpg

© ddp

Steuer: Staat erhält Einblick in die Finanzen der Senioren

Ab Oktober hat der Fiskus Einblick in die Finanzen der Rentner. Vielen macht das Angst.

Über mangelnde Arbeit kann sich Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin, nicht beklagen. Viele Rentner suchen jetzt den Rat des Experten. Sie haben Angst vor dem Finanzamt, das ab dem nächsten Monat kontrollieren kann, ob sie ihre Steuern gezahlt haben oder nicht. „Viele Rentner sind aufgeschreckt“, berichtet Rauhöft.

Die neuen Mitteilungen. Der Grund: Ab Oktober gewinnt die Finanzverwaltung erstmals einen Einblick in die Einkünfte der Rentner. Sie erhält von der Zulagenstelle, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist, sogenannte Rentenbezugsmitteilungen. Darin sind alle Einkünfte aufgelistet, die Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und aus privaten Leibrenten haben.

Auch für die Vergangenheit. Weil der Datenabgleich vorher technisch nicht möglich war, bekommt der Fiskus nicht nur die aktuellen Aufstellungen. Die Infos reichen vier Jahre zurück. Denn 2005 ist die neue, nachgelagerte Rentenbesteuerung in Kraft getreten. Sie ist verantwortlich dafür, dass immer größere Teile der Rente besteuert werden. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern, wer 2006 Rentner geworden ist, bereits 52 Prozent. Diese Freibeträge bleiben für den Einzelnen dann ein Leben lang gleich.

Mogeln fliegt auf. Alleinstehende, die eine Rente von mehr als 1570 Euro im Monat beziehen (Verheiratete: das Doppelte) oder Senioren, die neben ihrer Rente noch eine Betriebsrente, Miet- oder Zinseinnahmen haben, müssen Steuern zahlen. Viele haben das nicht getan. Jetzt haben sie Angst, erwischt zu werden.

Augenmaß versprochen. Dennoch sollte das kein Grund für schlaflose Nächte sein. Denn längst nicht jeder Rentner rutscht automatisch ins Visier der Finanzämter. Die Ämter machen nur Stichproben (siehe Interview). Und auch die, die erwischt werden, werden höchstwahrscheinlich kein Bußgeld, sondern nur ihre Steuern nachzahlen müssen. Bei der Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen werde mit „Augenmaß“ vorgegangen, verspricht das Bundesfinanzministerium.

Ein Sockel ist frei. Das Ministerium geht davon aus, dass die meisten Rentner keine Steuern zahlen müssen. Das liegt vor allem am steuerlichen Grundfreibetrag. Im vergangenen Jahr waren 7664 Euro steuerfrei, in diesem Jahr sind es 7834 Euro, im nächsten Jahr 8004 Euro. Anders ist es, wenn zur Altersrente noch eine Witwen-/Witwerrente kommt. Zwar gilt auch für diese der persönliche Freibetrag. Doch der steuerliche Grundfreibetrag ist durch die zweite Rente schnell erschöpft, und dann ist der Rentner steuerpflichtig.

Achtung Betriebsrenten. Auch zusätzliche Betriebsrenten können die Steuerpflicht auslösen. Allerdings werden Firmenrenten unterschiedlich besteuert: Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versorgungskassen und auch die VBL des öffentlichen Dienstes werden wie private Rentenversicherungen behandelt. Nur ein Teil des Geldes – der sogenannte Ertragsteil – ist steuerpflichtig. Er richtet sich nach dem Lebensjahr bei Rentenbeginn. Wer die Firmenrente mit 60 Jahren in Anspruch nimmt, muss 22 Prozent versteuern, wer fünf Jahre länger wartet, kommt mit 18 Prozent davon. Anders werden Firmenpensionen aus einer Direktzusage oder von einer Unterstützungskasse behandelt. Diese Pensionen müssen voll versteuert werden, allerdings abzüglich des Versorgungsfreibetrags. Dieser beträgt für Menschen, die ihre Werkspension schon 2005 bekamen, 40 Prozent (maximal 3900 Euro). Der Freibetrag wird jedoch für spätere Rentner abgeschmolzen.

Lohnende Steuererklärung. Gleiches gilt für den sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dieser mindert die Steuerpflicht für Nebeneinnahmen aus Vermietung, Honoraren oder aus Kapitaleinkünften. Er liegt bei 40 Prozent (maximal 1900 Euro) für Menschen, die 2005 mindestens 65 waren. Für Jüngere wird er von Jahr zu Jahr abgeschmolzen. Wegen des Altersentlastungsbetrags kann es sich für Rentner mit Kapitaleinkünften sogar lohnen, eine Steuererklärung zu machen, rät NVL-Experte Rauhöft. War der Sparerfreibetrag ausgeschöpft, wurden in der Vergangenheit 30 Prozent der Erträge automatisch von der Steuer abgezogen, seit diesem Jahr sind es 25 Prozent. „Diese Steuern kann man sich möglicherweise zurückholen“, betont Rauhöft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false