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STEUERN SPAREN: Wenn der Arbeitgeber zahlt

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern jetzt wieder mit einem Fahrtkostenzuschuss unter die Arme greifen – und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen.Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung zukommen lassen, indem sie die Fahrtkosten ganz oder zum Teil übernehmen.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern jetzt wieder mit einem Fahrtkostenzuschuss unter die Arme greifen – und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung zukommen lassen, indem sie die Fahrtkosten ganz oder zum Teil übernehmen. Der Vorteil: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent Steuern, aber keinerlei Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer muss sogar weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abführen. Mit einem geringen finanziellen Aufwand kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern so zu einem höheren Einkommen verhelfen. Um für den Arbeitnehmer einen Nettoeffekt von 240 Euro zu schaffen, müsste er bei einer gewöhnlichen Gehaltserhöhung monatlich rund 600 Euro brutto mehr zahlen.

Nachdem die große Koalition aber 2007 eingeführt hatte, dass Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs nicht von der Steuer absetzen können, mussten auch die Arbeitgeber für ihre Fahrtkostenzuschüsse Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Privilegierung für die ersten 20 Kilometer fiel weg. Konsequenz: Viele Arbeitgeber stellten die Zuwendungen daraufhin ein. Jetzt sieht die Sache aber wieder anders aus: Arbeitnehmer können nun wieder auf eine Fahrtkostenhilfe ihres Arbeitgebers hoffen. hej

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