Telefon- und Onlineaktion: Wem nutzt das neue Scheidungsrecht?
Am 1. September ändert sich das Scheidungsrecht. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns heute von 15 bis 17 Uhr an, oder stellen Sie Ihre Fragen online unter diesem Artikel.
Neues Scheidungsrecht ab dem 1. September: Für den Zugewinnausgleich gelten dann neue Regeln. Auch der Versorgungsausgleich, bei dem Rentenansprüche, Forderungen aus Betriebsrenten und private Lebensversicherungen aufgeteilt werden, wird neu gefasst. Für Scheidungsanträge, die bis zum 31. August eingereicht werden, gilt das bisherige Recht, alle anderen werden nach den neuen Gesetzen behandelt. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts kann für die Beteiligten enorme finanzielle Unterschiede nach sich ziehen.
Wer wird Vorteile haben und wer Nachteile? Wer sollte jetzt handeln, wer sollte abwarten?
Diese und andere Fragen können Sie den Anwältinnen und Anwälten bei unserer Telefon- und Onlineaktion stellen. Heute von 15 bis 17 Uhr stehen Ihnen die Experten am Telefon zur Verfügung - und online, indem Sie die Kommentarfunktion unter diesem Artikel nutzen.
Gabriela Althoff - Tel.: (030) 260 09 - 820
Margret Diwell - Tel.: (030) 260 09 - 821
Frauke Reeckmann-Fiedler - Tel.: (030) 260 09 - 822
Sebastian Weiß - Tel.: (030) 260 09 - 823
Klaus Peter Knuth - www.tagesspiegel.de/scheidung
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- showPaywallPiano:
- false