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Wirtschaft: Trockene Kleider – mit verstecktem Risiko

Imprägniersprays können zu Lungenschäden führen. Einige Hersteller weigern sich, ihre Wirkstoffe offen zu legen

Imprägniersprays können Stoffe enthalten, die der Gesundheit schaden. Trotzdem legen einige Hersteller nicht offen, aus welchen Substanzen ihre Mittel bestehen. Dabei haben sie sich dazu verpflichtet – zumindest sieht dies eine Empfehlung ihres eigenen Verbandes vor. Die Stiftung Warentest findet das verdächtig: „Es ist zu vermuten, dass manche Imprägniersprays gesundheitsgefährdende Bestandteile enthalten“, sagt Wolfgang Ohms von der Stiftung Warentest.

Schon einmal gab es Aufregung um Imprägniersprays. 1983 wurden sieben Produkte vom Markt genommen, nachdem das Bundesgesundheitsamt 224 Vergiftungen ermittelt hatte. Zwar verabschiedete der Industrieverband Putz- und Pflegemittel daraufhin seine Empfehlung zur Offenlegung der Wirkstoffe, und die Zahl der Beschwerden ging zurück. Doch aus der Welt ist das Problem damit nicht. „Wir können keine Entwarnung geben“, sagte Ohms.

So weisen einige Hersteller die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nicht ausreichend nach. In ihrer aktuellen Untersuchung verzichtet die Stiftung Warentest in diesen Fällen deshalb auf ein Qualitätsurteil. Ohms vermutet, dass die betroffenen Produkte mikromillimeter-kleine Fluorkarbonharze enthalten, die die Lungenoberfläche verkleben und zu Ödemen führen. Um jedoch Gewissheit zu erlangen, „müssen die Hersteller endlich ihre Rezepturen offen legen“, forderte Ohms. Auch mit der Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung nehmen es einige Hersteller nicht so genau: Eigentlich müssen sie hier vor Gesundheitsschäden beim Einatmen warnen – doch mehrere Firmen taten dies nur „ausreichend“.

Besonders verdächtig: Die Firma Centralin, die der Stiftung Warentest jeglichen Prüfbericht verweigerte, hatte bei einer Untersuchung der Verbraucherzeitschrift „Ökotest“ in diesem Jahr schon einmal als negativer Spitzenreiter abgeschnitten. Beim Versprühen dieses Mittels gelangten damals Partikel in die Luft, die laut „Ökotest“ als „vorwiegend bedenkliche Wirkstoffe“ anzusehen sind.

Centralin widerspricht dem: 30 Jahre lang habe man denselben Imprägnierstoff verwendet, und der habe noch nie zu gesundheitlichen Irritationen geführt. Allerdings: Seit kurzem wurde die Rezeptur nun doch geändert. „Warum sollten wir etwas anderes nehmen als unsere Mitbewerber“, hieß es bei Centralin.

Doch auch bei anderen Firmen sollten Verbraucher näher hinsehen. So stellte das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern in einigen Imprägniermitteln zinnorganische Verbindungen fest. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können diese Stoffe zu Leber- und Gallenschäden führen. Das BfR empfiehlt deshalb, zinnorganische Verbindungen aus verbrauchernahen Erzeugnissen zu verbannen.

Von 1990 bis 2000 registrierte das Vorgänger-Amt des BfR, das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, vier Fälle, bei denen es zu Gesundheitsschäden durch Imprägniersprays gekommen war. Es sei jedoch mit einer „erheblichen Dunkelziffer“ von „weit über 90 Prozent“ zu rechnen. Im Jahr 2002 registrierte das BfR einen weiteren Fall: Ein 42-jähriger Mann hatte erhebliche Mengen eines Imprägniermittels inhaliert. In der Nacht wachte er mit stechenden Schmerzen in der Brust auf. Axel Hahn vom BfR berichtet sogar von einem besonders schwerwiegenden Fall: Ein 65-jähriger Mann, der einen Lungenvorschaden hatte, besprühte seine Kleidung 20 Minuten lang mit zwei Sprays. Zehn Tage später ist er gestorben. „Menschen mit Asthma oder anderen Lungenerkrankungen sollten mit Imprägniersprays besonders vorsichtig umgehen“, rät Hahn.

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