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Verbraucher: Rechtsfragean Wolfgang Wawro Steuerberater

Was kostet ein Steuerberater?

Meine Steuerberaterin hat mir eine Rechnung gestellt, die mir viel zu hoch vorkommt. Wie finde ich heraus, was sie mir berechnen kann? Und was kann ich gegen die Rechnung unternehmen?

Es gibt klare Regeln, nach denen sich die Steuerberater zu richten haben. Die Gebühren für die Steuerberatungsleistungen sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt. Eine eventuell höhere Gebühr muss schriftlich vereinbart werden. Die meisten Gebühren sind Wertgebühren, die sich nach dem Wert der Angelegenheit bemessen. Das kann beispielsweise die Höhe der Einnahmen oder der Einkünfte sein. Bei Einsprüchen oder Klagen richten sich die Gebühren in aller Regel nach dem Streitwert, der sich aus der strittigen Steuerdifferenz ergibt.

In der Steuerberatergebührenverordnung sind unterschiedliche Rahmengebühren festgelegt, in deren Rahmen der Steuerberater seine Gebühren im Einzelfall unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit nach billigem Ermessen festlegt.

Ein Beispiel: Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zu ermitteln, die Einnahmen betragen 7872 Euro. Bei diesem Wert beträgt eine volle Gebühr nach Tabelle A 412 Euro. Der Gebührenrahmen lautet 1/20 bis 12/20. In unserem Beispiel ist der Umfang überdurchschnittlich, weil der Steuerberater die Daten aus vier verschiedenen Bankinstituten mit unterschiedlichen Einkunftsquellen zusammentragen muss, der Schwierigkeitsgrad ist nicht einfach, weil inländische und ausländische Erträge erzielt wurden und mehrere Einnahmequellen (Zinsen, Wertpapiere mit Stückzinsen und Aktiendividenden) vorliegen. Daher wird der Schwierigkeitsgrad als leicht überdurchschnittlich eingestuft.

Die Kriterien sprechen für eine etwas höhere als die Mittelgebühr. Die Gebühr wird mit 9/20, somit mit 185,40 Euro abgerechnet. Das Ermessen obliegt dem Steuerberater, es können durchaus auch 7/20 oder 8/20 oder 10/20 angemessen sein. Neben den Gebührenansätzen sind noch Auslagen und die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch vorkommt, sollten Sie Ihre Steuerberaterin bitten, Ihnen die Abrechnungsgrundlagen eingehend zu erläutern. Häufig führt dies zu einem besseren Verständnis, denn es bedarf in vielen Fällen umfänglicher Belegauswertungen und Berechnungen, um letztlich eine Zahl an die richtige Stelle in den Erklärungsvordrucken zu platzieren. Können unterschiedliche Auffassungen nicht ausgeräumt werden, kann bei Einvernehmen zwischen dem Mandanten und dem Berater eine Schlichtungsvermittlung durch die Steuerberaterkammer hilfreich sein. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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