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Verbraucher: Rechtsschutz: Beistand in der Krise

Immer mehr Kündigungen, immer mehr Prozesse: Wer die Entlassung befürchtet, für den kann sich beruflicher Rechtsschutz lohnen.

Mit einiger Verzögerung kommt die Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt an und damit auch vor den Arbeitsgerichten. Im Jahr 2009 hat die Zahl der Prozesse, bei denen die Rechtmäßigkeit einer Kündigung verhandelt wird, stark zugenommen. So führten die Rechtsschutzexperten des Deutschen Gewerkschaftsbundes im vergangenen Jahr mehr als 22 000 neue Verfahren gegen betriebsbedingte Kündigungen – knapp 50 Prozent mehr als 2008. Dieses Jahr wird die Prozesswelle noch weiter ansteigen, erwarten Arbeitsrechtler. Schon allein deshalb, weil in vielen Betrieben die Kurzarbeit ausläuft, die das tatsächliche Ausmaß der Jobmisere bisher kaschieren konnte.

Wer einen juristischen Streit um seine Stelle befürchtet, für den kann der Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Investition sein. Denn unabhängig von Recht oder Unrecht: Die Kosten für die erste Instanz am Arbeitsgericht trägt man ohne Rechtsschutz immer selbst. Anwaltshonorar, Gerichtskosten, Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen – die Rechnung kann teuer werden und dafür sorgen, dass auch siegessichere Mitarbeiter auf den Streit um die Kündigung verzichten.

Auch bei anderen Prozessen oder in späteren Instanzen gibt es keineswegs immer einen eindeutigen Verlierer vor Gericht, der dem anderen die Kosten ersetzt. Häufig endet alles in einem Vergleich, auf den man sich mit Rechtsschutz im Rücken Rechtsschutz im Rücken ohne finanzielles Risiko einlassen kann. Viele nehmen das bereits in Anspruch. Mit den Prozesszahlen stiegen 2009 auch die Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherer zur Kasse gebeten wurden. Mehr als 500 Millionen Euro zahlte die Branche nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2009, 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Arbeitsrechtsschutz gibt es einzeln zu kaufen, doch häufiger bieten ihn die Versicherer im Paket mit Privat-, Verkehrs- oder Mietrecht an (siehe Tabelle). Offenbar schätzen Kunden das Gefühl, vor den Kosten aller denkbaren Rechtsstreitigkeiten abgesichert zu sein. Doch das ist eine Illusion. „Einen umfassenden Schutz gibt es nicht“, sagt Rüdiger Strichau, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Mit einer Rechtsschutzversicherung könne man sich stets nur partiell absichern. So gibt es etwa für Bau- oder Familienstreit so gut wie keinen Rechtsschutz.

Eine berufliche Absicherung hält Strichau in wirtschaftlich unsicheren Zeiten für empfehlenswert: „Damit kann man einer Kündigungsklage gelassener entgegensehen.“ Tatsächlich hat der Schutz der Arbeitnehmer in den vergangenen Monaten zugenommen. Das liegt weniger an der Freundlichkeit der Versicherer als am Bundesgerichtshof, der im November 2008 urteilte (Aktenzeichen: IV ZR 305/07), dass der Rechtsschutz bereits bei einem Gespräch mit dem Chef um einen Aufhebungsvertrag gelte, und nicht erst wenn eine Kündigung vorliegt. Seitdem müssen die Versicherer den betroffenen Arbeitnehmern früher zur Hilfe eilen.

Um diese im Ernstfall auch wirklich in Anspruch nehmen zu können, sollte man einige Details genau beachten.

Das wäre zunächst die Frage, ab wann ein Rechtsschutz greift. „Häufig wird man erst auf das Thema aufmerksam, wenn es schon zu spät ist“, erklärt Strichau. Es komme auf den Zeitpunkt des ersten Rechtsverstoßes an, also etwa den späteren Kündigungsgrund. Denn Geld vom Versicherer fließt nur, wenn die Police älter ist als der Streitauslöser. Dazu kommt, dass nach Vertragsschluss erst eine Wartefrist von drei bis sechs Monaten verstreicht, ehe der Rechtsschutz wirkt. Noch schnell eine Versicherung abschließen, wenn der Ärger droht, scheint daher kein wirksames Rezept.

Um auf Nummer sicher zu gehen, raten Experten wie Daniel Friedheim vom Vergleichsportal Check24.de, vor dem Rechtsstreit eine Deckungszusage des Versicherers einzuholen, entweder selbst oder durch einen Anwalt, der das in der Regel kostenlos erledigt. Ob und welche Versicherer stets oder zumeist reibungslos eintreten, ist schwer zu überprüfen und allgemein nicht zu sagen. Einen persönlichen Eindruck vermittelt die Internetseite www.rsv-blog.de, auf der verschiedene – auch Berliner – Rechtsanwälte ihre alltäglichen Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen schildern.

Der Kontakt kann auch andersherum funktionieren, gerade wenn man recht grundlegenden juristischen Rat sucht. Wie die Stiftung Warentest zuletzt ermittelte, bieten mittlerweile fast alle Versicherer eine telefonische Rechtsberatung. Häufig erlaube man den Kunden sogar so viele Anrufe, wie diese möchten – ohne Extrakosten. Die Großzügigkeit hat gute Gründe: Am Telefon werden viele Anfragen schnell geklärt, ohne dass der Versicherer viel dafür zahlen muss. Und ist trotzdem noch ein persönlicher Termin beim Anwalt nötig, sind die Versicherer durch den Telefonkontakt eng am Kunden und können Vorschläge für den rechtlichen Beistand unterbreiten. Auch das geschieht mit Hintergedanken: Mit vielen Anwälten vereinbaren die Versicherer günstige Konditionen. Im Gegenzug bekommen die Anwälte Kundschaft zugeleitet.

Im Gegensatz zum Streit um den Arbeitsplatz sind die meisten anderen juristischen Scharmützel konjunkturunabhängig, etwa der Streit um den Blechschaden am Auto oder der Zoff zwischen Mieter und Vermieter. Die Angebote der Versicherer bieten umfassenden Rechtsschutz in einem Vertrag, aber der hat seinen Preis. Wer sparen will, sollte genau prüfen, ob er vielleicht nur ausgewählten Schutz benötigt. So sollte etwa ein Rentner sicher keinen Arbeitsrechtsschutz mehr bezahlen und vielleicht stattdessen über einen neuen Rechtsschutz für Reisen ins Ausland nachdenken. Nur abschließen, was man wirklich braucht: In der Krise scheint genau das zu passieren. Der GDV bilanziert bereits eine aus Verbandssicht „fatale Neigung, zu sparen und Verträge zu kündigen“.

Stets empfehlenswert ist ein Tarif mit Selbstbehalt. Das zahlt sich besonders aus, wenn man die Versicherung selten benötigt. Auch reduzieren manche Anbieter den Selbstbehalt, wenn der Rechtsschutz lange nicht gefragt wurde. Das sollte man bei der Wahl des Versicherers klären. Wer dagegen häufig den Rechtsschutz in Anspruch nimmt, kann schnell rausfliegen. Als branchenüblich gilt das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherer nach zwei Fällen pro Kunde in einem Jahr.

Ebenfalls im Vorfeld zu klären ist der Schutz von Familienmitgliedern. „Immer mitversichert sind minderjährige Kinder und der Ehepartner“, erklärt Daniel Friedheim. Wie lange sich der Rechtsschutz auf erwachsene Kinder übertragen lässt, unterscheidet sich je nach Anbieter.

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