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Verbraucherschützer: Viele Pflegeverträge sind rechtswidrig

Ambulante Pflegedienste verwenden nach Ansicht von Verbraucherschützern in ihren Verträgen häufig rechtswidrige Klauseln.

Ambulante Pflegedienste verwenden nach Ansicht von Verbraucherschützern in ihren Verträgen häufig rechtswidrige Klauseln. Das hat eine Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) ergeben. Die Verbraucherschützer hatten Anfang des Jahres Verbraucher aufgefordert, ihre Verträge einzuschicken. Von den gut 100 Verträgen, die der vzbv gesammelt hat, enthalten "rund 90 Prozent Klauseln, die wir beanstanden“, sagte vzbv-Pflegeexperte Dieter Lang dem Tagesspiegel. Erste Abmahnungen sind bereits formuliert.

Zu den Geschäftsbedingungen, die die Verbraucherschützer für unwirksam halten, gehören etwa lange Kündigungsfristen. "Wenn der Pflegebedürftige eine Kündigungsfrist von vier Wochen oder länger einhalten soll, ist das rechtswidrig“, betont Lang. Nach Meinung der Verbraucherschützer müssen Verbraucher den Pflegevertrag jederzeit kündigen können. Auch in Sachen Transparenz ließen die Verträge oft zu wünschen übrig. "Es reicht nicht, wenn in den Verträgen die kleine Morgentoilette erwähnt ist“, kritisiert Lang, "der Pflegedienst muss die Leistungen im einzelnen auflisten.“ (Tsp)

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