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Verbrauchertipps: So schützen Sie Ihre Daten

Verbraucher sind nicht wehrlos: Sie haben Auskunftsansprüche, können Informationen löschen lassen und Schadenersatz verlangen. Der Tagesspiegel informiert.

Die Datenskandale nehmen kein Ende. Ob T-Mobile, die Süddeutsche Klassenlotterie oder jetzt die Landesbank Berlin – überall sind Daten der Kunden abhanden gekommen. Und klar ist: Das dürften nicht die letzten Fälle sein. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Umgang mit Ihren Daten achten sollten.

KANN ICH ERFAHREN, WELCHE DATEN FIRMEN ÜBER MICH SPEICHERN?

Ja. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz können Sie von Unternehmen jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Informationen zu welchen Zwecken über Sie gespeichert sind. Tipp: Machen Sie Ihren Auskunftsanspruch schriftlich geltend und setzen Sie eine Frist. Zwei bis drei Wochen dürften angemessen sein.

KANN ICH VERLANGEN, DASS MEINE DATEN GELÖSCHT WERDEN?

Nur ausnahmsweise. Etwa dann, wenn die Datenspeicherung unzulässig war. Beispiel: Ihr Arbeitgeber speichert in Ihrer Personalakte Informationen über Ihre Freizeithobbys. Oder wenn der Zweck der Speicherung weggefallen ist. Beispiel: Sie bestellen ein Buch, und die Buchhandlung speichert Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Nach dem Bezahlen muss der Buchhändler die Daten löschen. In vielen Fällen können die Unternehmen die Daten jedoch nicht löschen, weil sie die Angaben als Nachweis gegenüber dem Finanzamt brauchen. Verbraucher können jedoch verlangen, dass die Daten gesperrt werden. Nach einer Sperrung darf das Unternehmen die Daten nicht mehr an Dritte weitergeben.

DÜRFEN FIRMEN MEINE DATEN EINFACH ZU WERBEZWECKEN WEITERGEBEN?

Bisher ja. So lange das Unternehmen nur Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsjahr und eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit zu Werbezwecken verwendet, darf es ganze Listen personenbezogener Daten beliebig an Dritte verkaufen. Das soll sich künftig ändern. Nach der geplanten Reform des Datenschutzgesetzes soll die Weitergabe persönlicher Daten zur Werbung, Markt- und Meinungsforschung künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erlaubt sein. Ausnahme: Gemeinnützige Organisationen und die Kirchen sollen auch in Zukunft für ihre Spendenwerbung Adressen kaufen dürfen, ohne dass die Betroffenen vorher zugestimmt haben.

WAS KANN ICH TUN, WENN OHNE MEIN WISSEN GELD ABGEBUCHT WIRD?

Wenn das Geld per Lastschrift (nicht: Dauerauftrag) vom Girokonto abgebucht wird, kann man innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Bei einer Straftat beträgt die Frist sogar drei Jahre. Nach dem Widerspruch wird die Abbuchung zurückgenommen. Gründe für den Widerspruch muss man nicht angeben, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken. Für Kreditkarten gelte grundsätzlich dasselbe, meint Schlüter – zumindest dann, wenn der Händler, die Fluggesellschaft oder das Restaurant weder Ihre Unterschrift auf dem Beleg vorlegen kann noch Ihre Prüfziffer auf der Kartenrückseite abgefragt hat. Tipp: Kontrollieren Sie Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen sorgfältig und wenden Sie sich bei Unklarheiten sofort an Ihre Bank oder das Karteninstitut.

KANN ICH KREDITKARTENABRECHNUNGEN IMMER STORNIEREN LASSEN?

Nein, warnt Niels Nauhauser, Bankexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn der Händler nachweisen kann, dass Sie – etwa beim Einkauf via Internet – ihre dreistellige Prüfziffer angegeben haben, haben Sie schlechte Karten. „Dann spricht der Anscheinsbeweis gegen Sie“, sagt Verbraucherschützer Nauhauser.

WAS IST MIT DER EC-KARTE?

Hier gilt Ähnliches. Wenn ein Dritter mit Ihrer EC-Karte oder einem Duplikat der Karte Geld am Automaten abhebt und im Besitz Ihrer Geheimzahl Pin ist, bleiben Sie in aller Regel auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, es häufen sich die Anzeigen betroffener Kunden, die mit ihrer Karte in derselben Region wie Sie, am selben Tag wie Sie, im selben Institut wie Sie unterwegs waren oder am selben Geldautomaten Bares gezogen haben. Dann spricht einiges dafür, dass Sie Opfer einer Bande geworden sind. Dann trägt ausnahmsweise das Institut den Schaden.

WIE KANN ICH MEIN KONTO SCHÜTZEN?

„Im Moment ist Bargeld besser als Plastikgeld“, meint Verbraucherschützer Nauhauser. Wer sich schützen will, sollte zudem ab und zu sein Girokonto wechseln, damit die alten Daten für Kriminelle wertlos werden. Zudem sollte man die Finger von Einzugsermächtigungen lassen und den Geschäftspartnern das Geld lieber per Dauerauftrag überweisen. „Dann steht die Kontonummer nicht in der Kundenakte“, weiß Nauhauser.

WANN IST INTERNET-BANKING SICHER?

Bankgeschäfte per Internet sollte man nur dann machen, wenn die Bank oder die Sparkasse das sicherste System einsetzen. Für Verbraucherschützer Nauhauser ist das die HBCI-Technik, bei der der Kunde daheim ein Lesegerät hat, in das er eine Chipkarte einführt. Nachteil: Das Gerät muss man kaufen. Verwendet die Bank das traditionelle – kostenfreie – Pin-Tan-Verfahren, sollte das Institut zumindest mit nummerierten Tans arbeiten oder mit Tan-Nummern, die jeweils aktuell per Handy mitgeteilt werden.

WAS IST MIT MEINEN TELEFONDATEN?

Die Telekom beteuert, dass sich der Mobilfunkdaten-Skandal nicht wiederholen wird. Das Unternehmen habe die Zugriffsberechtigungen für die Daten eingeschränkt und die Sicherheitshürden erhöht, betont Telekom-Sprecher Philipp Blank: „Wenn massenweise Zugriff auf Daten genommen wird, schlägt das System Alarm.“ Die Servicemitarbeiter in den Call-Centern hätten zwar nach wie vor Zugriff auf die Daten, könnten diese aber weder kopieren noch abziehen. Blank geht davon aus, dass keinem Kunden ein materieller Schaden entstanden ist: „Bis heute hat sich bei uns kein einziger geschädigter Kunde gemeldet.“

Weitere Infos finden Sie im Ratgeber „Datenschutz für Verbraucher“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV). Er kostet 4,90 Euro. Bestelltelefon: 02962/908647, Bestellfax: 02962/908649

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