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Verkehr: Entschädigung für Bahn-Kunden erst nach einer Stunde Verspätung

Das neue Gesetz zur Stärkung der Fahrgastrechte soll noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden. Das Justizministerium arbeitet auf Hochtouren, aber das Verbraucherministerium will noch weitere Verbesserungen für Reisende.

Die Fahrgäste der Deutschen Bahn werden auch in Zukunft erst ab einer Verspätung von einer Stunde entschädigt. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) habe sich mit seiner Forderung nach einer Entschädigung bereits bei einer Verspätung von 30 Minuten nicht durchsetzen können, berichtet der "Tagesspiegel". Das Ministerium versuche nun, zumindest eine Pflicht zur außergerichtlichen Schlichtung im geplanten Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte zu verankern. An dem Entwurf für das Gesetz arbeite das Bundesjustizministerium derzeit "auf Hochtouren". Das Kabinett solle darüber noch vor der Sommerpause entscheiden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte bereits im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgestellt. Danach soll die Bahn bei Verspätungen von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zahlen. Bislang sind es 20 Prozent, aber nur als Gutschein. Bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr soll der Bahnkunde eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises bekommen. Seehofer hatte gefordert, bereits bei einer Verspätung von einer Stunde 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zu zahlen. (peg/AFP)

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